BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 133

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Tagesordnungspunkt 8 in Verhandlung steht. Daher kann ich Sie nur noch einmal bitten: Lassen Sie dieses Gesetz in Kraft treten, das wäre für uns alle jetzt sehr wesentlich! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.16

21.16.06


Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein 12. COVID-19-Gesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.) Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

21.17.059. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundes­gesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härte­fonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrich­tung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bun­des­vermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prü­fung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz) (440/A und 143 d.B. sowie 10298/BR d.B. und 10309/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungs­gesetz 2014 und das Ziviltechnikergesetz 2019 geändert werden (11. COVID-19-Gesetz) (441/A und 144 d.B. sowie 10310/BR d.B.)


Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu Punkt 9 ist Bundesrätin Doris Hahn, Berichterstatter zu Punkt 10 ist Bundesrat Eduard Köck. – Ich bitte Frau Bundesrätin Doris Hahn um den Bericht.


21.17.49

Berichterstatterin Doris Hahn, MEd MA: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenord­nung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungs­aktien­gesell-


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