BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 134

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schaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermäch­tigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz).

Der Bericht liegt Ihnen vollumfänglich in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Bun­desrat wolle beschließen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Um­satz­steuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Zahlungsbilanzstabilisie­rungs­ge­setz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveran­staltungs­aus­fall-Härtefonds, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungs­aktiengesellschaft des Bundes und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundes­ge­setz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Blümel recht herzlich im Bundesrat. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Ich bitte Herrn Bundesrat Köck um seinen Bericht.


21.19.55

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Vorsitzender! Sehr geehrter Minis­ter! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Bilanzbuch­haltungsgesetz 2014 und das Ziviltechnikergesetz 2019 geändert werden (11. COVID-19-Gesetz).

Der Bericht liegt Ihnen vollinhaltlich in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger. Ich erteile es ihr.


21.20.46

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause via Livestream! Ich werfe einen kurzen Blick zurück: Unser Finanzminister hat in einem Interview geschildert, dass er seine Budgetrede fix und fertig ausgearbeitet gehabt und eigentlich nur noch an ein paar Beistrichen gefeilt habe. Das Budget wäre ein erfreuliches gewesen, ein Budget mit einem Budget­über­schuss. Dann kamen Covid-19 und die damit einhergehende Coronakrise.

Unser Finanzminister sagte dazu im Nationalrat, jetzt handle es sich um „ein Budget der Krise“, und es sei allein entscheidend, „wie viele Menschenleben [...] gerettet“, „wie viele Arbeitsplätze [...] gesichert“ und „wie viele Unternehmen [...] vor der Insolvenz


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