BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 135

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bewahrt“ werden können. Damit sind wir schon mittendrin im Jetzt und in der Debatte um wichtige Änderungen in verschiedenen Gesetzen.

Bei Tagesordnungspunkt 9 geht es unter anderem um die Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken, was bedeutet, dass die Schutzmasken für die Endverbraucher um 20 Prozent günstiger erworben werden können.

Es geht um finanzielle Vorkehrungen für EIB-Garantiefonds und Förderungen von Kurzarbeit auf europäischer Ebene.

Es geht um Erleichterungen bei der Kostenrückerstattung hinsichtlich Schulver­an­staltungen: Damit wird die Refundierung von Stornokosten für Schulveranstaltungen im Interesse der Erziehungsberechtigten sichergestellt. Die Ansprüche sollen auf die Re­publik übertragen werden.

Es geht um beim Finanzamt bestehende Guthaben, welche nicht mit gestundeten Abgabenschulden gegenverrechnet werden müssen, sondern in voller Höhe aus­bezahlt werden können.

Es geht um pensionierte Ärzte und Ärztinnen, die zurückgekommen sind, um in der Coronakrise zu helfen. Da sollen Ausnahmebestimmungen erlassen werden, damit diese keine steuerlichen Nachteile erleiden müssen.

Es geht auch um die Prüfung beziehungsweise Überprüfung von gewährten För­de­rungen durch Organe des Finanzamtes. Es soll mit diesem Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden, dass nach Bewilligung der Krise auch richtig geprüft werden kann, um strukturellen Missbrauch von Steuergeldern zu verhindern.

Es müssen Gesetze teilweise nachgeschärft werden, das liegt aber in der Natur der Sache, da – man muss sagen: Gott sei Dank – noch niemand Erfahrung mit solch einer Katastrophenbewältigung hatte. Es handelt sich bei dieser Pandemie um eine der größten Krisen nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Nationalrat und der Bundesrat sind in den letzten Wochen immer wieder zusammengetreten, um Gesetze zu beschließen, welche das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen und damit auch das der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch sonst noch ganz wichtiger Bereiche sichern sollen. Aufgrund der hervorragenden Arbeit unserer Bundesregierung, aber auch der Landesregierungen sowie der großen Mithilfe und Disziplin der Öster­reiche­rinnen und Österreicher konnte in den letzten zwei Wochen begonnen werden, wieder halbwegs eine Normalität zu leben.

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie namens meiner Fraktion, mitzuhelfen, dass die Gesetze so schnell wie möglich in Kraft treten können, damit rasch geholfen wer­den kann.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 9, Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bun­des­abgabenordnung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau­beteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz,


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