mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz) (440/A und 143 d.B.)“
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben.“
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Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)
21.26
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher via Livestream, so Sie bis jetzt durchgehalten haben! Es ist zugegebenermaßen eine rechte Challenge, jetzt über dieses Gesetzeskonvolut zu sprechen – es ist das 18. Covid-19-Gesetz –, denn es handelt sich schon wieder um ein richtiges Sammelsurium unterschiedlichster Themen, die teilweise nichts miteinander zu tun haben, teilweise ähnliche Materien sind, aber wieder in einem Gesetzesvorschlag hier zur Verhandlung stehen.
Mit diesem Problem und dieser Schwierigkeit sind wir als Opposition jetzt seit mehreren Wochen konfrontiert. Die Kritik, dass diese Sammelgesetze einfach ein parlamentarisches Unding sind, haben wir auch mehrfach geäußert. Wie soll man sich eine Meinung zu so vielen verschiedenen einzelnen Themen bilden und das seriös abarbeiten? Man kann so keine saubere politische Arbeit, wie wir sie verstehen würden, machen.
Es ist aber unsere legitime Rolle als Opposition, Gesetzesvorhaben gut zu prüfen, sensibel darauf zu schauen, was mit den Ressourcen und mit den Instrumenten unserer Republik passiert – gerade in Krisenzeiten. Da müssen wir noch nicht einmal nach Ungarn schauen, sondern einfach wissen, dass Oppositionsarbeit auch bedeutet, bestehende oder vorgeschlagene Maßnahmen sehr kritisch zu durchleuchten und im Zweifelsfall darauf aufmerksam zu machen, wenn irgendetwas problematisch sein könnte. Deshalb haben wir als SPÖ uns auch dazu entschieden, im Ausschuss einen begründeten Einspruch einzubringen und damit nämlich auch dem Nationalrat die Gelegenheit zu geben, den einen oder anderen Vorschlag von uns aufzugreifen und dieses Konvolut an verschiedenen Themen noch einmal gründlich zu prüfen. (Vizepräsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte einige Beispiele für unsere Kritik anbringen, damit auch verständlich wird, warum wir diese Haltung haben. Ein Thema, das uns wirklich bitter aufstößt – wir haben heute mehrfach darüber gesprochen, wie viele Menschen von Kurzarbeit, wie viele Menschen von Kündigung betroffen sind –: Es ist einfach nicht einzusehen, dass es Betriebe und Unternehmen gibt, die jetzt zu Recht staatliche Unterstützung und Förderung in Anspruch nehmen, aber gleichzeitig ihren Managern, ihren Aufsichtsräten oder Eigentümern Dividenden oder Boni auszahlen. Es geht einfach nicht zusammen,
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