BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 131

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Sie haben einfach die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes über­sehen, die erwähnen Sie gar nicht. Als Jurist, als Rechtsanwalt gehe ich also davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof natürlich bei seiner Judikatur bleiben wird. Die­ser bleibt einfach dabei, was bedeutet, man hat an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen, das heißt, man kann gar keine Einwendungen mehr erheben. Man kann sie nicht mehr erheben, man hat insoweit seine Parteistellung verloren. Genau das ist eben in den Erläuternden Bemerkungen auch nicht klargestellt, dass es sich da näm­lich um eine Abweichung von der bisherigen Judikatur handeln soll; dann wäre das Ganze ja erträglich gewesen.

Das ist aber bitte nur ein Beispiel. Ich kann das jetzt nicht alles noch einmal wieder­geben, möchte ich auch gar nicht. Nur damit Sie verstehen – ich meine, schauen Sie sich die Tagesordnung an! –: Es ist nicht so, dass die sozialdemokratische Fraktion und die freiheitliche Fraktion, für die ich sprechen kann, da jetzt Fundamental­opposition betreiben und einfach alles ablehnen, was von der Regierung kommt. Ich glaube auch nicht, dass Sie behaupten können, dass wir bei so einem kleinen Ge­setzespaket, wo es „nur“ – unter Anführungszeichen – um Verwaltungsverfahren geht, mit denen man politisch, sage ich einmal, gar nichts gewinnen kann, einfach aus Prinzip dagegen sind. Das können Sie ja wohl wirklich nicht behaupten.

Wir sind da wirklich sehr differenziert in der Argumentation und kommen nach sorg­fältiger Begutachtung zum Schluss, dass man da einfach unsauber gearbeitet hat und dass sich der Nationalrat das noch einmal neu überlegen soll. Das ist wirklich eine rein fachliche Geschichte. Das ist auch der Grund, warum wir dem Einspruch natürlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.10


Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Karoline Edtstadler. Ich erteile es ihr.


21.10.24

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Geschätzte ZuseherInnen via Livestream! Die Covid-19-Krise hat uns wohl alle in sehr vielen Bereichen vor unglaublich große Herausforderungen gestellt und ich möchte als Vertreterin der Exekutive auch Ihnen als VertreterInnen der Legislative dafür danken, dass es gelungen ist, unglaublich viele Gesetze, notwendige Änderungen zur Bewäl­tigung dieser Krise auf den Weg zu bringen.

Eines ist klar: Gerade in Zeiten der Krise muss der Rechtsstaat funktionieren, gerade in Zeiten der Krise müssen demokratische Prozesse eingehalten werden und gerade in Zeiten der Krise geht es darum, den Schutz aller Grundrechte höchstmöglich zu wah­ren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist wirklich sehr gut gelungen, nicht nur, weil wir sehr intensiv gearbeitet haben, sondern weil vor allem Sie einen Schulterschluss zwischen allen Parteien geschlossen haben, und dafür ein herzliches Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte einen weiteren Dank anschließen, einen Dank an die Bevölkerung, einen Dank an alle – das Commitment in der Bevölkerung war unglaublich groß und ist es nach wie vor –, die sich an die Vorgaben der Bundesregierung gehalten haben, die tatsächlich zu Hause geblieben sind, die Social Distancing betrieben haben, die alle Auflagen und Empfehlungen mit Mund-Nasen-Schutz tatsächlich wahrgenommen haben und – noch einmal – sich wirklich daran gehalten haben, was letztlich dazu geführt hat, dass wir jetzt vor einer Situation stehen, dass wir neuerlich Änderungen brauchen.

 


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