BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 145

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lionen Euro wurden zum damaligen Zeitpunkt von allen Seiten als ausreichend be­trachtet. (Bundesrätin Schumann: Nein!)

Mittlerweile stehen wir bei 10 Milliarden Euro. Niemand hätte vorhersehen können, wie groß der Bedarf wirklich ist, aber wir haben gesagt, wir wollen dort, wo es notwendig ist, ausreichend helfen, denn gerade, wenn es um die Fixkosten, um die Lebens­haltungskosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, darf der Staat in einer solchen Krise nicht zurückstehen, das muss man ernst nehmen und auch ausreichend helfen.

Wir haben darüber hinaus bei allen Produkten, die wir aufgelegt haben, bei allen Maß­nahmen, die gesetzt worden sind, immer auf die Rückmeldungen dahin gehend, wie es vielleicht ein bisschen besser gehen könnte, gehört, die auch aus Ihren Reihen gekom­men sind. Wir haben die Kurzarbeit immer wieder nachgebessert, wir haben aber auch beim Härtefallfonds, bei dem es um den unmittelbaren Ausgleich für persönliche Bedürfnisse von Kleinstunternehmen und EPUs gegangen ist, mehrmals nachge­bessert.

Ursprünglich war 1 Milliarde Euro geplant, wir haben auf 2 Milliarden Euro aufgestockt. Wir haben die Kriterien für die zweite Phase, in der man ja bis zu 6 000 Euro bean­tragen kann, sehr, sehr weit aufgemacht, damit Flexibilität möglichst für alle, die dies brauchen, da ist. Wir haben den dreimonatigen Betrachtungszeitraum auf ein halbes Jahr ausgeweitet. Wir haben auch Jungunternehmer hineingenommen, die seit dem Jahr 2018 gegründet haben. Wir haben eine Mindestförderhöhe einbezogen, weil wir gesehen haben, dass es Kleinstunternehmen gibt, die in den letzten drei Jahren keinen Gewinn gemacht haben  drei Jahre in Folge keinen Gewinn!  und jetzt trotzdem Geld bekommen sollen, weil wir gesagt haben: Wenn jemand selbstständig tätig war, dann muss er wohl von irgendetwas gelebt haben und dann ist er auch anspruchsberechtigt, dann soll zumindest eine Auszahlung in der Mindesthöhe von 500 Euro erfolgen.

Es gibt den Coronahilfsfonds, die 15 Milliarden Euro, aus dem einerseits die Zuschüs­se erfolgen werden – dafür werden die Richtlinien gerade ausgearbeitet –, aber ande­rerseits auch die Kredithaftungsübernahmen getätigt werden.

Wir haben in den letzten zwei Monaten im Finanzministerium eine wahre Odyssee, was Bankenregulierung betrifft, durchgemacht. Wir haben uns ganz zu Beginn der Krise angeschaut, ob es schon irgendwo in Europa Maßnahmen gibt, die im Zusam­menhang mit der Bekämpfung der Krise sinnvoll sind, und haben gesehen: Ha, die Schweiz macht ein zu 100 Prozent garantiertes Kreditprodukt! Da kann man 400 000 Schwei­zer Franken kriegen (Bundesrätin Zwazl: 800!)  oder bis zu 800 000 , und der Staat übernimmt die volle Haftung. Wir haben gesagt: Super, das machen wir auch! – Wir sind dann draufgekommen, wir dürfen das gar nicht, weil das nach euro­päischem Beihilfenrecht nicht erlaubt ist; dann haben wir bei der Europäischen Kom­mission angesucht, das machen zu dürfen. Es hat geheißen: Nein, das ist nicht erlaubt!

Gut, dann haben wir uns darangemacht, zu versuchen, andere Kreditprodukte zu bauen: 90 Prozent, 80 Prozent, mit den verschiedensten Kriterien. An dem Tag, als wir präsentiert haben, dass wir fertig sind und das jetzt beantragt werden kann, hat die Kommission gesagt: Na, jetzt sind die 100-Prozent-Garantien bis zu einem gewissen Grad doch möglich!

Was haben wir gemacht?  Wir haben uns übers Wochenende gleich hingesetzt und versucht, das nachzubauen. Das muss natürlich alles wieder gemacht werden, es braucht wieder Verhandlungen und so weiter. Wir haben das innerhalb einer Woche aufgestellt und dann eine weitere Woche gebraucht, bis die Kommission uns genehmigt hat, das aufzulegen  eine weitere Woche.

 


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