BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 156

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Am 16.3. wurde alles von 100 auf 0 Prozent heruntergefahren, und das, glaube ich, war schon ein wesentlicher Schritt. (Bundesrat Schennach: Na, auf 0 Prozent?! Der ganze Handel ...!) Die Lifte haben zugesperrt, die Gastwirtschaften, die Schulen und so weiter und so fort. Was ich nicht ganz verstehen kann, ist, dass wir dies nicht ge­meinsam als Erfolg oder als positive oder richtige Entscheidung anerkennen. Ich glaube, die Zahlen sprechen da für sich.

Ich komme zum aktuellen Tagesordnungspunkt 13, zu der Änderung des BFA-Ver­fah­rensgesetzes und des Asylgesetzes; BFA: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Da geht es um einige Punkte, die adaptiert werden sollten, zum einen, damit auch min­derjährige Flüchtlinge, wie Erwachsene jetzt schon, nicht mehr nur in Erstauf­nah­me­stellen, sondern auch in Regionaldirektionen verbracht werden können; ein ganz wesentlicher Punkt in der Flüchtlingssituation. Zum anderen soll das Asylgesetz dahin gehend geändert werden, dass Anträge auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels auch postalisch oder elektronisch bei der Behörde eingebracht werden können; auch sehr wesentlich. Diese Änderungen sind natürlich bis 31.12.2020 befristet.

Die Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes und des Asylgesetzes ermöglicht mehr Flexibilität, mehr Sicherheit, mehr Gesundheit und schützt auch die Menschen vor dem Virus und vor Krankheiten.

Ein kurzer Blick in die Zukunft: Die Menschen haben große Sehnsucht nach wieder mehr Freiheit, nach Sport, nach Natur, einfach nach Bewegung, danach, nach draußen zu gehen, und dies wird jetzt stückweise umgesetzt – Gott sei Dank, es war eine lange Zeit, in der man den Menschen diese Einschränkungen abverlangt hat. Jetzt muss man schrittweise wieder zurückkehren, und ich glaube, es ist auch verantwortungsvoll von der Regierung, dass man es schrittweise macht, sodass man wirklich auch die Ent­wicklung, was die Infektionen betrifft, genau kontrollieren und damit Sicherheit gewäh­ren kann. Würden wir das übersehen, einen Gang zurückschalten, wäre es sehr, sehr schwierig. Die zweite Welle müssen wir gemeinsam verhindern, und ich bitte natürlich, dies auch in Zukunft gemeinsam zu tragen und gemeinsam in die richtige Richtung zu gehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.46


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen das Wort. (Ruf bei der ÖVP: Der redet schon wieder!)


22.46.51

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch ich darf eingangs schon vorwegnehmen, dass wir auch diesen beiden Gesetzesmaterien unsere Zustimmung erteilen, weil sie kurz gesagt sinnvoll, notwendig und anlassbedingt sowie auch nur befristet sind. Es geht, wie mein Vorredner ausgeführt hat, um kleine verfahrenstechnische Verände­run­gen in beiden Gesetzesmaterien, auf die ich wiederum nicht näher eingehen werde.

Im Hinblick auf die Coronakrise sind diese Gesetzesmaterien bis 31. Dezember 2020 befristet, sie haben also ein Ablaufdatum und sind kein Dauerrecht. Wenn wir aber in dieser Phase von Verfahrenserleichterungen für Asylwerber und Asylberechtigte sprechen, dürfen wir eines nicht vergessen – und das geht mir in der Debatte in Summe ab –, und zwar, dass es in Griechenland noch immer Tausende Flüchtlinge gibt, die in überfüllten Lagern unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen. Das ist einfach in unserer Zivilisation, in unserem reichen Europa beschämend.

Der Herr Bundesminister für Inneres ist leider nicht hier, aber er hat in der letzten Na­tionalratssitzung darüber gesprochen, dass Österreich Griechenland mit 181 Wohn-


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