hat, was er unaufgeregt gesagt hat, eingehen, ich möchte mich dem in meiner Rede ein bisschen anschließen. (Präsident Seeber übernimmt den Vorsitz.)
Zwei Sätze zum Kollegen Ofner (Bundesrätin Steiner-Wieser: Nur zwei?): Ich weiß, dass es schon sehr spät ist und dass man dann manchmal auch nicht mehr so gut aufpassen kann, aber zum Punkt Aussetzen des Asylrechtes habe ich in einer meiner letzten Reden gesprochen. Da war es noch nicht so spät, und da habe ich sehr deutlich gesagt, dass das völkerrechtlich nicht möglich ist und Gott sei Dank auch nicht passieren wird. (Zwischenruf des Bundesrates Ofner.) Daher wäre das Zuhören also schon ein erheblicher Vorteil, denn dann müssten wir uns heute Abend nicht wiederholen. In der Rede ging es ja im Prinzip gar nicht so viel um das Asylgesetz oder das BFA-Verfahrensgesetz, sondern um andere Dinge – wobei es eh ganz gut ist, wenn die FPÖ nicht so viel zum Thema Asyl sagt. (Heiterkeit bei BundesrätInnen der FPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.) – Das mache ich jetzt, ganz genau. Das ist auch Demokratie. (Bundesrätin Mühlwerth: ... dass ich Ihnen zuhören muss! – Bundesrat Spanring: Sehr demokratisch!) Wir hören uns alle gegenseitig zu, und manche verstehen, was wir sagen, und andere verstehen es nicht. (Zwischenrufe der BundesrätInnen Steiner und Mühlwerth.)
Ich möchte aber eigentlich zum Punkt kommen. Als meine Kinder klein gewesen sind, wussten sie gar nicht genau, wann ich geboren wurde, wann ihr Vater geboren wurde, ihre Geschwister oder gar sie selber Geburtstag hatten. Erst nach Eintritt in die Volksschule und nachdem sie lesen und schreiben gelernt hatten, konnten sie die Frage nach Alter und den Geburtsdaten ihrer Familienmitglieder beantworten. Wenn jetzt ein unbegleitetes minderjähriges Kind in Österreich einen Asylantrag stellt, sind das wesentliche Fragen. Auch wird das Kind zu den durchreisten Ländern befragt, wo es die Europäische Union betreten hat, und natürlich auch zu den Gründen, warum das Kind sein Heimatland verlassen hat. Für ein acht, neun-, zehnjähriges Kind, das vielleicht noch nie die Schule besucht hat, sind das gar keine einfachen Fragen.
Diese Erstbefragungen der Kinder im Asylverfahren werden deshalb üblicherweise auch im Beisein einer Rechtsberaterin, eines Rechtsberaters und der Jugendhilfe in einem der zwei Erstaufnahmezentren von einer Polizistin oder einem Polizisten durchgeführt. Aufgrund der Coronasituation kam es allerdings zu einer Sperrung des Erstaufnahmezentrums Ost, und wäre auch das Erstaufnahmezentrum West von der Sperrung betroffen gewesen, hätten eventuelle Befragungen noch länger ausgesetzt werden müssen.
So sieht die Änderung im BFA-Verfahrensgesetz nun vor, dass diese Befragungen auch in den Regionaldirektionen und Außenstellen, die es inzwischen ja in jedem Bundesland gibt, vorgenommen werden können. Das hat natürlich auch erhebliche Vorteile, weil wir uns viele Kilometer sparen und auch die Kinder nicht mehr von Vorarlberg bis nach Oberösterreich gebracht werden müssen, um befragt zu werden. Das Gesetz sieht diesbezüglich jetzt auch vor, dass auch in den Außenstellen und Regionaldirektionen die gesetzlichen Vertreter, die Rechtsberater hinzugezogen werden können.
Warum ich das alles jetzt so ausführlich beschrieben habe? – Es geht um Kinder auf der Flucht, Kinder, die ihre Eltern verloren haben, die vulnerabelsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Viele dieser elternlosen Kinder – das hat Kollege Reisinger auch schon gesagt – befinden sich immer noch auf den griechischen Inseln, unter unwürdigsten Bedingungen in überfüllten Camps, in ständiger Angst und in Unterversorgung.
Es wurde heute auch schon gesagt: Österreich hilft. Auch in der Vergangenheit hat Österreich immer geholfen – und das ist gut so, wirklich gut so und ein Zeichen von Solidarität. Am letzten Donnerstag kamen 60 Wohn- und Sanitärcontainer, von Öster-
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