BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 161

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reich bereitgestellt, in Griechenland an, und die werden auch nach Samos verbracht werden. In den kommenden Wochen sollen weitere 120 Container aus Österreich nach Griechenland gebracht werden. Diese österreichische Hilfe kommt im Rahmen des EU-Zivilschutzsystems, nachdem Griechenland eben diese Wohncontainer und Hygiene­artikel beantragt hatte.

Aber auch wenn das nun passiert, so bleiben viele Kinder in einer Notsituation, die alleine durch Griechenland nicht lösbar sein wird. Aus diesem Grund haben sich bereits andere europäische Länder dazu entschlossen, zusätzlich zu diesen Hilfen, die gewährt werden, Kinder aufzunehmen. Griechenland braucht die Hilfe. Finnland hat sich bereit erklärt, 100 Kinder aufzunehmen, Portugal 50, in Deutschland sind 47 Kinder angekommen, in der Schweiz 22, in Luxemburg zwölf und in Slowenien immerhin vier. Damit haben diese Länder einen Schritt in Richtung Menschlichkeit gezeigt und gehandelt.

Österreich hat bekanntlich bis jetzt noch kein Kind aus Griechenland aufgenommen, obwohl es mehr als ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten gibt. In meinem Bezirk Vöcklabruck gibt es insgesamt über 100 freie Quartierplätze für Flüchtlinge, in Ober­österreich sind es 900. Wir können leider nicht allen Flüchtlingen sofort helfen, und es muss die oberste Priorität gelten, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Trotz Corona sollten wir uns aber dazu entschließen, zumindest einige Kinder aus Griechenland aufzunehmen. Die Zivilgesellschaft steht dafür bereit, und wir als Staat sollten uns auch einem Akt der Menschlichkeit im europäischen Kontext nicht verschließen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und SPÖ.)

23.07

23.07.20


Präsident Robert Seeber: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

23.07.5614. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und das Zivilrechts-Medi­a­tionsgesetz geändert werden (8. COVID-19-Gesetz) (436/A und 139 d.B. sowie 10305/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch ver­brauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkos­ten­abrechnungsgesetz – HeizKG 1992) geändert wird (15. COVID-19-Gesetz) (438/A und 140 d.B. sowie 10306/BR d.B.)


Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. – Ich bitte um die Berichte.

 


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