BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 166

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Zu Tagesordnungspunkt 14: Hier werden wir sehr wohl Einspruch erheben. Einige Punkte halten wir für durchaus sinnvoll, aber wenn es darum geht, dass die Rechte einzelner Personen beschnitten werden, meine Damen und Herren, auch wenn es sich zum Beispiel um einen Untersuchungshäftling handelt, geht uns das einfach zu weit.

Wir kennen das ja inzwischen von der ÖVP: Die pfeifen sich nicht viel um Gesetze, kurz gesagt, auch nicht um etwaige Verfassungskonformität von Gesetzen. Uns ist das aber sehr wohl wichtig.

Auch Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dieser beinhaltet ja unter anderem auch das „Recht auf ein faires Verfahren“, auf Unmittelbarkeit. Dieses Prinzip der Unmittelbarkeit ist sehr wichtig, denn in einem Verfahren sollen alle Beteiligten die Chance haben – vom Richter bis zu den Geschworenen, Schöffen, wer bei solch einem Verfahren halt dabei sein kann, bis natürlich auch zur Rechtsvertretung –, direkt zu agieren, aber auch zu reagieren und hier einen ungefilterten Eindruck von Mimik und Gestik zu gewinnen.

Das geht dann so weit, dass man im Strafrecht – mit Ausnahme von ganz besonders gefährlichen Straftätern – auch die Handfesseln im Gerichtssaal abnehmen muss, damit eben der Beschuldigte entsprechend gestikulieren kann. Vielleicht ist das auch der Grund dafür, dass viele von der ÖVP das mit den Masken hier so zelebrieren. Kurz gesagt, vielleicht will die ÖVP da etwas verbergen, und die Mimik könnte sie ja verraten. (Heiterkeit des Bundesrates Steiner.)

Die Möglichkeit, Verfahren generell über Video abzuwickeln, kann im Zivilrecht, wie wir bereits gehört haben, durchaus sinnvoll sein. Allerdings besteht auch da die Gefahr, dass aus taktischen Gründen eine Partei eben nicht zustimmt und dadurch die Ver­handlung bis zum nächsten Jahr verzögert, um sich dadurch irgendeinen Vorteil zu verschaffen.

Abgesehen davon sage ich Ihnen ganz ehrlich: Ich hoffe doch, dass möglichst rasch wieder alles seinen halbwegs normalen Gang gehen wird. Somit sehen wir das eher als Sparmaßnahme in der Justiz denn als Maßnahme aus Gründen des Gesund­heits­schutzes, denn, seien wir ehrlich, in den allermeisten Gerichtssälen ist genug Platz.

Natürlich haben die Covid-19-Maßnahmen bei Verfahren einen Rückstau an Verhand­lungen produziert, aber wir haben ja gesagt und es wurde auch heute schon mehrmals von unserer Seite betont: Der Shutdown, der Lockdown, wie auch immer das genannt wird, war das richtige Mittel. Das Problem ist, dass es diese Regierung ganz einfach verschlafen hat. Leider ist es erst mit wochenlanger Verspätung gekommen, wahr­scheinlich weil ein Zuruf aus Israel stattgefunden hat, so wie Herr Kurz es ja selbst in einem Interview gesagt hat.

Dass die jetzige Entwicklung eine sehr positive ist, darüber freuen wir uns alle, aber, meine Damen und Herren von der Regierungsbank, Sie verschlafen es schon wieder. Es ist schon lange an der Zeit, die Maßnahmen zurückzunehmen, dass die Regierung endlich wieder alles nach oben fährt. Vielleicht wartet Kurz ja wieder auf einen Anruf aus Israel, ich weiß es nicht.

Zurück zum Rückstau bei den Verfahren: Es gab ja auch vorher schon einen gewissen Rückstau an Verhandlungen. Warum? – Weil unsere staatserhaltenden Einrichtungen die letzten Jahrzehnte personell wie auch materiell in Wahrheit zu Tode gespart wurden, und dazu zählen leider auch die Justiz und die Justizwache.

Ich denke, wir alle hier wissen, wer die Hauptverantwortung für dieses Zu-Tode-Sparen trägt, denn es gibt nur eine einzige Partei, die durchgehend in Regierungs­verantwor­tung war, die seit 2008 die Justizminister gestellt hat und noch viel länger jene Minister, die in Wahrheit die Hauptverantwortung für das Zu-Tode-Sparen des Staatsapparates


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