BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 178

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angehörige, Ehrenamtliche, Arbeitnehmer und so weiter betroffen. Ebenso sind die Behörden, öffentliche Institutionen, Wirtschaftsverbände, Unternehmer beziehungs­weise Arbeitgeber betroffen. Wir können also feststellen, dass die Coronakrise auf alle Bereiche und alle Personen Auswirkungen hat. Dies betrifft auch die Bereiche Kunst, Kultur und Sport.

Österreich hat in seiner Geschichte unzählige bedeutende Persönlichkeiten in den Bereichen Kunst und Kultur hervorgebracht und ist daher zu Recht weltweit als Kunst- und Kulturland bekannt. Mozart, Bruckner, Haydn, Klimt, Schiele, aber auch Romy Schneider oder Arnold Schwarzenegger gehören zum Kulturexport, auf dem Öster­reichs Ansehen in der Welt beruht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Diese Bekanntheit ist ein Wiedererkennungsmerkmal, das Österreich insbesondere im Bereich des Touris­mus zugutekommt. Jährlich besuchen Millionen von Touristen Österreich und suchen dabei die Wirkungsstätten großer Österreicher sowie die zahlreichen Kulturschätze des Landes auf.

Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Vorlage möchte ich auch nicht auf die Leistungen der österreichischen Sportler vergessen, die ebenfalls in großem Maße zum Ansehen des Landes beitragen.

Unser Land profitiert von einer lebendigen, diversen und gut aufgestellten Kunst- und Kulturszene. Dies dient der Bildung, der Unterhaltung und dem angeregten Austausch für alle Bevölkerungsschichten. Seien es die Festspiele, Ausstellungen, Theater­auf­führungen, Kabaretts, Festivals oder Konzerte, unsere diversifizierte Kulturszene ent­hält für alle Bürger aus allen Gesellschaftsschichten ein Angebot. Es ist daher ein Muss, sicherzustellen, dass wir diesen für unser Land so wichtigen Bereich best­möglich unterstützen und bewahren.

Der Bereich Sport ist ebenfalls sehr wichtig. In unserem Land finden wir ein be­ein­druckendes Angebot an Möglichkeiten vom Breitensport bis zu den Randsportarten. Die diversen Großveranstaltungen mit weltweiter Bekanntheit und Beteiligung wie bei­spielsweise der Wienmarathon oder der Formel-1-Grand-Prix in Spielberg tragen ebenfalls einen guten Teil zur Wertschöpfung in unserem Land bei. Nicht zu vergessen sind die unzähligen kleineren Sportvereine und Sportveranstalter, welche auf die Ein­nah­men aus den Ticketverkäufen angewiesen sind und daneben eine wichtige gesell­schaftliche Rolle einnehmen. Es ist daher gerechtfertigt und wichtig, dass auch die Veranstalter von Sportevents in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes einbezogen werden.

Die gesamte Veranstaltungsbranche ist besonders hart von den Einschränkungen durch das Coronavirus und insbesondere dem Verbot von Großveranstaltungen be­troffen, weshalb viele Veranstalter in ihrer Existenz bedroht sind. Museen, Kinos und Theater können aufgrund der geltenden Maßnahmen kaum Vorführungen abhalten. Größere Kultur- und Sportveranstaltungen mussten und müssen generell abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. So haben viele Sport-, Kunst- und Kultureinrichtungen momentan aufgrund fehlender Besucher keine oder wesentlich geringere Einnahmen, müssen aber trotzdem ihre laufenden Kosten begleichen. Wenn die Veranstalter dieser Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse nun auch noch alle bereits verkauften Tickets zur Gänze und unverzüglich zurückerstatten müssten, hätten nicht wenige mit enormen Liquiditätsproblemen zu kämpfen. Viele Veranstalter würden dies finanziell nicht überleben, was der österreichischen Kunst-, Kultur- und Sportlandschaft enormen Schaden zufügen würde.

Bei der gegenständlichen Vorlage handelt es sich um einen gelungenen Vorschlag, die Liquidität und somit die Existenz der Veranstalter zu sichern und gleichzeitig die Konsumenten möglichst gleichwertig zu entschädigen. Gemäß den vorgeschlagenen


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