BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 179

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Regelungen erhalten diese für den bereits bezahlten Eintritts- oder Teilnahmepreis ganz oder teilweise einen Gutschein. Mit diesem können sie zu einem späteren Zeit­punkt eine hoffentlich gleichwertige Veranstaltung ihrer Wahl besuchen.

Um die finanzielle Belastung für die Konsumenten in einem vertretbaren Maß zu halten, wird bei einem 70 Euro übersteigenden Betrag eine Splittung in Rückzahlung und Gutschein vorgenommen. Dies soll den Veranstaltern die Möglichkeit zur wirt­schaftlichen Erholung geben, während die Ticketinhaber einen angemessenen Zeit­raum zur Verfügung haben, bei einer für sie passenden Veranstaltung vom Gutschein Gebrauch zu machen. Dadurch wird eine sinnvolle und maßvolle Kompromisslösung vorgeschlagen.

Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage entlasten wir die Theaterbühnen, Festspiel­veranstalter, Konzertsäle und Sportvereine Österreichs und ermöglichen ihnen, ihre gesellschaftlich wichtigen Funktionen weiterhin wahrzunehmen. Durch die Vorlage wird die Liquidität der Veranstalter gestützt und sichergestellt, dass diese nach Aufhebung der Veranstaltungsbeschränkungen schnellstmöglich wieder qualitativ hochwertige Ver­anstaltungen anbieten können. Beim Zurückfinden in die Normalität werden genau diese Einrichtungen bedeutend sein, um das gesellschaftliche, kulturelle und wirt­schaftliche Leben in unserem Land wieder neu zu beleben.

Ich appelliere daher an alle Kolleginnen und Kollegen, diesem Antrag zuzustimmen, um irreparablen Schaden an Österreichs Kunst und Kultur zu verhindern und die kulturellen Institutionen dieser Republik entscheidend zu entlasten und durch diese Krise zu bringen. Jeder Tag ohne Regelung dieser Verhältnisse bringt Unsicherheit für Veranstalter und für Konsumenten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundes­rätInnen der Grünen.)

0.20


Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses.


0.20.18

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Damen und Herren zu Hause! Ich schicke es gleich vorweg: Wir haben lange darüber diskutiert, wir werden diesem Gesetz zustimmen, obwohl es doch einige kritische Punkte gibt, die ich gerne darlegen und vortragen möchte.

Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz klingt schon ziemlich hochtrabend. Das hört sich so an, als ob wir jetzt alles gerettet hätten. Es ist letzten Endes – da müssen wir auch bei der Wahrheit bleiben – ein Veranstalterhilfsgesetz, damit die Veranstalter nicht eingehen. Es ist aber gut und richtig, dass wir das machen, denn auch die Veranstalter haben Verantwortung.

Die Kritik ist: Die Regelung hätte vielleicht ein bissel früher kommen können, denn einige Veranstalter wissen nicht, was sie tun sollen. Da geht es von einem Fischer-Konzert über kleinere Veranstaltungen, aber auch um Sportveranstaltungen. Da wir jetzt fast in der achten Woche sind, hätte es also früher kommen sollen. Noch einmal: Es ist kein Sicherungsgesetz für Kultur, Kunst und Sport, es ist ein Veranstal­ter­hilfsgesetz.

Was schon ein bisschen wehtut: Warum brauchen wir das Gesetz? – Wir brauchen das Gesetz, weil wir das Epidemiegesetz außer Kraft gesetzt haben. Deswegen müssen wir jetzt dieses Gesetz einführen. Jetzt haben wir mit diesem Gesetz die Verant­wortung vom Staat zum Veranstalter und zum Teil auch zum Konsumenten verscho­ben. Der Konsument kann mit Gutscheinen sein Geld beziehungsweise einen Teil


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