Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 42. Bericht der Volksanwaltschaft, 1. Jänner bis 31. Dezember 2018, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 den Antrag, den 42. Bericht der Volksanwaltschaft, 1. Jänner bis 31. De­zember 2018, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich darf Ihnen auch den Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 43. Bericht der Volksanwaltschaft, 1. Jänner bis 31. Dezember 2019, zur Kennt­nis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 den Antrag, den 43. Bericht der Volksanwaltschaft, 1. Jänner bis 31. De­zember 2019, zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident Robert Seeber: Ich danke für den Bericht.

Ich darf die drei Volksanwälte Werner Amon, Dr. Walter Rosenkranz und Mag. Bernhard Achitz sehr herzlich im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr dieses.