Unternehmen überwiesen. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Dementsprechend bitte ich auch Sie um Ihre Mitarbeit, dass Sie immer dann, wenn Unternehmen an Sie herantragen, dass sie noch kein Geld bekommen haben, nachfragen und appellieren, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer die Abrechnung einreichen. Die Abrechnung ist ja immer monateweise einzureichen, nämlich die tatsächlichen Ausfallstunden, das, was wirklich gearbeitet wurde, und dementsprechend fließt auch das Geld monateweise.
Zu den weiteren Maßnahmen des AMS: Wir sind natürlich mit unseren Expertinnen und Experten im Haus, aber auch mit den Expertinnen und Experten der unterschiedlichen Wirtschaftsforschungsinstitute in ständigem Austausch und Kontakt: Welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt gut? Weil Sie auch die Jugendlichen angesprochen haben: Wir haben erst am Wochenende den Lehrlingsbonus verkündet. Für jedes Unternehmen, das einen Lehrling zusätzlich aufnimmt, gibt es 2 000 Euro: 1 000 Euro bei Vertragsabschluss am Beginn und 1 000 Euro nach der offiziellen Probezeit.
Weiters haben wir, um niemanden zurückzulassen, gemeinsam mit dem Nationalrat die Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben. Auch diese Gelder werden im Juni fließen.
Weitere Instrumente sind in Vorbereitung und gemeinsam mit vielen Investitionsprojekten und -programmen in laufender Abstimmung, wie zum Beispiel die Gemeindemilliarde. Gerade für Sie als Bundesrätinnen und Bundesräte ist das ein wichtiges Zeichen, weil da nachhaltige Investitionen getätigt werden. Besonders freut es mich, dass dabei gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden unter anderem nachhaltig in die Kinderbetreuung investiert wird.
Nun zum vorliegenden Beschluss des Nationalrates: Wir hatten in den vergangenen Wochen und Monaten einen intensiven Austausch mit Steuerberatern, mit Lohnverrechnern aus Unternehmen unterschiedlicher Größe, wie die von den Sozialpartnern beschlossenen Vereinbarungen umgesetzt werden können. Die Auszahlung der Beihilfe vom AMS war und ist von Anfang an geklärt, bei der Auszahlung vom Unternehmer an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber bedurfte es noch einer Weiterentwicklung. Dementsprechend stellen wir mit dieser Gesetzesänderung sicher, dass Bruttobeträge abgerechnet werden können, weil vor allem die Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechner gesagt haben, das sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um für so viele Unternehmer, die zurzeit Kurzarbeit angemeldet haben, die Abrechnung zu vereinfachen.
Dazu gibt es, wie schon angesprochen, die
AMS-Pauschalsatztabelle nicht mehr in
50-Euro-Schritten, sondern in Zukunft in 5-Euro-Schritten. Diese gesamte
Tabelle wird auf der Homepage zur Verfügung gestellt, und dementsprechend
kann nun das Bruttoentgelt über die Lohnverrechnung ausbezahlt
werden, hat aber auf die AMS-Beihilfe keinen Einfluss. Diesbezüglich
können die Unternehmer weiterhin wie gewohnt mit den Onlinetools beim AMS einreichen.
Auch da haben wir aufgestockt. Es unterstützen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Hunderte Mitarbeiter – beim AMS jetzt in der Abrechnungsphase, in der wichtigen Phase zwei, auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Hunderte – von der Bundesbuchhaltungsagentur und von der Österreichischen Gesundheitskasse, und ab dieser Woche noch einmal bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr, damit wir eben diese monatliche Abrechnung garantieren können, damit das Geld fließt.
Weiters aktualisieren wir regelmäßig den Fragen-Antworten-Katalog auf unserer Homepage; dabei sind wir im Kontakt mit den Unternehmen, aber auch mit vielen Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechnern und Steuerberatern. Auch da gab es vom Präsidenten dieser Vereinigung eine Rückmeldung (Zwischenruf des Bundesrates Rösch), dass
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