BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 105

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sichert die Kurzarbeit wertvolle MitarbeiterInnen und damit Know-how. Sie bietet auch die Chance, schneller wieder hochfahren zu können, wenn sich die Wirtschaftslage ver­bessert. Wir haben da also eine Win-win-Situation, Vorteile für beide Seiten, die Kurzar­beit ist so etwas wie ein Rettungsring für die Wirtschaft, die Unternehmen und ihre Be­schäftigten. Auch die Beiträge zur Sozialversicherung werden durch das Kurzarbeitsmo­dell einigermaßen stabilisiert.

Jetzt geht es darum, die Grundlagen für die zweite Phase der Kurzarbeit zu schaffen, also für weitere drei Monate. Die Sozialpartner haben sich auf ein Modell geeinigt, das auf den Erfahrungen der letzten Monate beruht und gleichzeitig versucht, Fehler aus der Vergangenheit für die Zukunft zu reparieren.

Was ist neu an der zweiten Phase? – ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit haben bisher, auch wenn sie voll gearbeitet haben, nur 80, 85 oder 90 Prozent ihres Einkommens er­halten. Wenn sie nun mehr als die vereinbarte Arbeitszeit arbeiten, bekommen sie auch dementsprechend mehr bezahlt. Wenn länger als die vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet werden soll, muss das zumindest drei Tage vorher mitgeteilt werden.

Auch für Lehrlinge gibt es klare Verbesserungen: Lehrlinge bekommen nun, wenn sie die Lehre abschließen oder in der Zeit der Kurzarbeit in eine höhere Einkommensgruppe aufrücken, eine entsprechende Erhöhung. Bezüglich der Lehrlinge möchte ich bei Kol­legen Schachner anschließen: Ich glaube auch, dass wir da vermehrt Anstrengungen werden unternehmen müssen, speziell auch, was die überbetriebliche Ausbildung be­trifft. Da bin ich ganz bei Ihnen, das wird auf jeden Fall ein wichtiger Punkt sein. (Beifall der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger und bei der SPÖ.)

Mit der Weiterentwicklung in der zweiten Phase der Kurzarbeit wird künftig verhindert, dass Über- oder Unterzahlungen stattfinden, indem bei den Pauschalsätzen von 50-Eu­ro-Schritten auf 5-Euro-Schritte herabgestuft wird. Zudem wird die Abrechnung verein­facht, indem auf so etwas wie eine Bruttoabrechnung basierend auf den Nettogehältern umgestellt wird.

Mit der zweiten Phase der Kurzarbeit wird ein Erfolgsmodell basierend auf den Erfahrun­gen der ersten Phase und unter Mitwirkung und Einbeziehung der Expertise der Sozial­partner, der Betriebe und der ArbeitnehmerInnen verlängert, adaptiert und verbessert, daher hoffe ich auch auf eine breite Zustimmung für diese wichtige Maßnahme in diesem Haus.

Ein Wort noch zur SPÖ, weil Sie heute ja auch mit Taferl auf die Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes aufmerksam machen: Wir Grünen sehen hier auch Handlungsbedarf (Beifall bei Grünen und SPÖ), und wir werden uns dafür einsetzen, dass es da zu einer Lösung kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.35


Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Chris­tine Aschbacher. Ich erteile dieses.


14.35.33

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Bundesrätinnen und liebe Bundesräte! Ich freue mich, dass ich heute zu diesem in meiner Zuständigkeit liegenden TOP zu Ihnen spre­chen darf. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir als Bundesregierung ge­meinsam mit den Sozialpartnern das Coronakurzarbeitsmodell entwickelt haben und somit über 1,3 Millionen Arbeitsplätze sichern und vor allem auch Einkommen absichern konnten. Niemand bekommt weniger als 80 Prozent des Gehalts.

Zur Abrechnung, zu Herrn Bundesrat Lackner, möchte ich sagen: Grundsätzlich sind schon 100 000 Abrechnungen eingelangt und über 1 Milliarde Euro wurde bereits an die


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