zum Ankurbeln der Gastronomie mit der Senkung der Champagnersteuer. – Gratulation, liebe Bundesregierung!
Das sogenannte Steuerpaket für Wirte beinhaltet aber auch die befristete USt-Tarifsenkung und den Zusatzsteuerentfall für offen abgegebene nicht alkoholische Getränke. Von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 soll für die Abgabe von offenen nicht alkoholischen Getränken der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 10 Prozent zur Anwendung kommen. Dieser gilt nicht für den Handel mit Getränken.
Wie schaut das in der Praxis aus? Jetzt reden wir nicht von größeren Gastronomiebetrieben, sondern von den kleinen Beiseln und Gasthäusern. Diese Betreiber leben nicht vom Verkauf von nicht alkoholischen Getränken. Bei Gesprächen mit Gastwirten hat mir ein Betreiber die Hilfsmaßnahme so erklärt: Durch die Reduktion des Steuersatzes für diese Getränkegruppe ist auch eine Adaptierung der Software in den Registrierkassen notwendig. Diese kann der Gastwirt jedoch nicht selbst durchführen, dazu sind die Dienste eines Programmierers notwendig. Unter Berücksichtigung eines günstigen Stundensatzes und Aufwandes der EDV-Firma ist mit einem einmaligen Aufwand von circa 300 Euro zu rechnen, der mit Jahresende wiederholt werden muss. Um diesen Aufwand von 600 Euro kostenneutral im Umsatz hereinzuspielen, wäre im zweiten Halbjahr 2020 der Verkauf von sage und schreibe 4 000 nicht alkoholischen Getränken notwendig. Der Betreiber verkauft zum Beispiel, was die Sektsteuer betrifft, im Jahr zwischen sechs und zehn Flaschen Sekt – ich rede da nicht von Champagner, sondern von ganz normalen Sektflaschen. Er freut sich also wirklich schon auf dieses Hilfspaket für die Gastronomie. Wie Herr Querfeld schon festgestellt hat: der nächste geplatzte Luftballon.
Interessant war für mich auch die Auskunft des Experten des Finanzministeriums, der die Frage, wie sich der prognostizierte Steuerentfall mit einer Gesamtsumme von circa 500 Millionen Euro zusammensetzt, zuerst nicht beantworten konnte, jedoch versprach, dies bis heute nachzuholen. Das ist auch geschehen. Demnach werden sich die Teilbeträge wie folgt zusammensetzen: USt-Senkung auf nicht alkoholische Getränke: minus 200 Millionen Euro; geänderte Gaststättenpauschalierung: minus 75 Millionen Euro; Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine: minus 150 Millionen Euro; befristete Abzugsfähigkeit der Geschäftsessen zu 75 Prozent: minus 25 Millionen Euro; und die Abschaffung der Schaumweinsteuer: minus 30 Millionen Euro.
Was die Anhebung der Höchstgrenze für Essensgutscheine betrifft, würde es unsere Zustimmung geben, da hier genau jene Beträge übernommen wurden, die schon von der SPÖ im Antrag 228/A im Jänner 2020 eingebracht wurden. Allerdings liegt hier wieder ein Sammelgesetz vor, mit dem die ÖVP versucht, die Opposition zu einer Zustimmung zum Gesamtpaket zu bewegen. Die Zustimmung zur Abschaffung der Schaumweinsteuer ist jedoch angesichts der allgemeinen Lage und der angespannten Haushaltslage für unsere Fraktion ein No-Go, denn hier fließt ein Gewinn ausschließlich den Sektkellereien zu. Dies ist kein Hilfspaket für die Gastronomie, sondern Klientelpolitik.
Aber wenn so kleine Summen wie 25 bis 30 Millionen Euro nicht das große Thema sind, dann ist es für uns zum Beispiel unverständlich, warum eine abschlagsfreie Pension nach 45 Jahren für diese Regierung kein Thema ist. Hier sprechen wir auch von circa 30 Millionen Euro. Da stellt sich schon die Frage: Was ist dieser Regierung wichtiger: Champagnerpartys oder faire Pensionen? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)
Ich denke, es ist an der Zeit, den Betroffenen hier anstelle von Luftballons wirkliche Hilfe zukommen zu lassen. (Bundesrätin Zwazl: Da geht es ja um den Wettbewerb!) Beispiele gibt es in Österreich genug, wie zielsicher und nachhaltig geholfen werden kann. Bei uns in Kärnten gehen Städte und Gemeinden mit Hilfspaketen, die direkt bei den Betrieben ankommen, schon einen erfolgreichen Weg. In Villach, in Klagenfurt, aber auch in meiner Gemeinde werden erfolgreiche Aktionen gesetzt, mit denen wir dem Handel in Zeiten
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite