sonst hätte ich Sie natürlich davor angesprochen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden (19.-COVID-19-Gesetz).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren, die via Livestream dabei sind! Erlauben Sie mir eingangs meines Redebeitrags, den Dank der Familie Leitner für die überfraktionelle Anteilnahme zu Beginn der heutigen Sitzung auszusprechen! Sie haben sich über die tröstenden Worte sehr gefreut: ein großes Dankeschön.
Betreffend den zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkt, mit dem das Einkommensteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz und das Schaumweinsteuergesetz geändert werden sollen, möchte ich mich zu Beginn dem Entfall der sogenannten Sektsteuer zuwenden. Mit dieser Gesetzesänderung soll ein weiteres Hilfspaket der Regierung auf die Reise geschickt werden. Spricht man darüber mit Betroffenen aus der Gastronomie, sind die Erwartungen dazu nicht sehr hoch, wie etwa beim Betreiber des Cafés Landtmann, Berndt Querfeld, der im „Standard“ – den ja auch die Kollegin Mühlwerth schon eingangs der heutigen Sitzung zitiert hat – meinte: „Die Pakete sind tolle Luftballons, vielleicht gut gemeint, aber geplatzt. Sich verschulden, Steuern stunden – ist das ein Strukturprogramm? Ein Hohn in Zeiten wie diesen sind die Abschaffung der Sektsteuer und die Absetzbarkeit von Geschäftsessen.“ – So weit eine Stimme von vielen.
Aber zurück zur Sektsteuer: Sie hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Bereits 1922 wurde die Sektsteuer in Österreich erstmals eingeführt, denn die in „Saus und Braus lebenden Reichen und Lustigen“ sollten unter anderem die Not der „Armen und Traurigen lindern“, wie der Sozialdemokrat Hubert Breitner 1922 in der „Arbeiter-Zeitung“ schrieb. 1992 wurde sie zusammen mit der Luxussteuer, damals 32 Prozent, gänzlich abgeschafft, nur um 1995 mit dem EU-Beitritt als neue Verbrauchssteuer wiedereingeführt zu werden. 2005 setzte die damalige ÖVP-FPÖ-Koalition den Steuersatz für die Schaumweinsteuer auf null, mit der Begründung, die Menschen würden ohnehin nur noch Prosecco trinken, für den es keine zusätzliche Steuer gab.
Bis dato ist es ja so, dass Schaumweine, die mit mehr als 3 bar Druck in der Flasche prickeln, um 90 Cent teurer sind als der milder schäumende Frizzante oder Prosecco, der ja nicht dem Steuersatz unterliegt. Auch da haben sich anscheinend wieder Großbetriebe erfolgreich des Lobbyings bedient und die Regierung dazu getrieben, sich schon vor Corona damit zu beschäftigen, denn bereits vor den Coronagesetzen jubelte die Geschäftsführung von Schlumberger, dass nach intensiven Interventionen diese nun Früchte tragen und die Steuer abgeschafft werde.
Ich finde diese Botschaft in Zeiten wie diesen wirklich herausragend (eine Tafel mit der Aufschrift „517.221 Menschen ohne Job“ und einer Grafik auf das Rednerpult stellend): Bei einer gestiegenen Arbeitslosenzahl von über 174 000 – und hier stimmen die Nullen – gegenüber dem Vergleichszeitraum zum Vorjahr, bei 517 221 Arbeitslosen insgesamt und über einer Million Menschen in Kurzarbeit setzt diese Regierung das Signal
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