BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 135

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auch sehr erstaunt – verankert, das sind Biozide zur Bekämpfung von Nagetieren wie Ratten oder Mäusen. Beruhigenderweise sind in Österreich Biozide zur Bekämpfung von Vögeln, Fischen und sonstigen Wirbeltieren verboten. Das vermittelt schon ein bisschen einen Eindruck, wie wichtig es ist, bei solchen Produkten sehr klare und strenge Rege­lungen zu haben.

Man kann also im gewissen Sinne sagen, die vorliegende Gesetzesänderung bringt De­tailanpassungen, stimmt, allerdings sind es wichtige Detailanpassungen, um den Schutz zu erhöhen. Es wird mit Sicherheit nicht die letzte Gesetzesnovelle zur Verbes­serung des Schutzes von Mensch und Natur sein, die aus unserem Ministerium kommt. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.36


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.


16.36.10

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Änderung des Biozidproduktegesetzes darf ich hier den Begriff Biozide kurz erklären, weil gerade im zuständigen Umweltausschuss die Biozidprodukte mit Pflanzenschutz­mitteln gleichgestellt wurden.

Im Wort Pflanzenschutzmittel steckt schon die Begrifflichkeit drin: Das sind chemische Stoffe, die zum Schutz der Pflanzen, wie zum Beispiel bei Pflanzenkrankheiten, in der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Biozide sind Chemikalien aber auch Mikroorganismen, die im nichtagrarischen Bereich verwendet werden. Sie werden beispielsweise zur Bekämpfung von Schädlingen wie Nagetieren eingesetzt, im Besonderen in der Lagerhaltung, als Holzschutzmittel, aber auch als Desinfektionsmittel in der Medizin und darüber hinaus. Wir verwenden sie ganz aktuell tagtäglich einige Male zum Schutz vor der Übertragung von Krankheitserregern.

Kurz zusammengefasst: Pflanzenschutzmittel dienen dem Schutz der Pflanzen und Bio­zide schützen im weiteren Sinne Produkte und die Gesundheit des Menschen.

Die Anwendung beider erfordert aber ein Mindestmaß an Wissen und Sachkunde, näm­lich darüber, wann, wo und wie diese eingesetzt werden können und dürfen, aber auch darüber, wann eine Anwendung vermieden werden kann, damit Gefahren durch die An­wendung für Mensch und Tier ausgeschlossen werden können.

Wann besteht jetzt eine Notwendigkeit des Einsatzes von Biozidprodukten? – Ich nenne dazu einige Beispiele: im Besonderen im Bereich der Lebensmittellagerung und ‑verar­beitung, denn dort ist die Gefahr der Ausbreitung von Schädlingen, Keimen und Toxinen sehr groß. Die Lebensmittel sind dann ungenießbar, für den Menschen gefährlich, dürfen somit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden und müssen vernichtet werden.

Ein weiteres ganz aktuelles Beispiel: Ebenso notwendig sind die Desinfektionsmittel. Diese spielen in der medizinischen Versorgung eine lebenswichtige Rolle und dürfen in der Vorsorge mittlerweile in keinem Haushalt und in öffentlichen Räumen mehr fehlen und sind auch in der täglichen Anwendung nicht mehr wegzudenken.

Nun zur inhaltlichen Änderung des Biozidproduktegesetzes, da möchte ich einige Maß­nahmen herausgreifen:

Vorgesehen ist die Etablierung von Risikominderungsmaßnahmen in Form einer Grund­lage für die Leitlinien zur sachgemäßen Anwendung und einer Verordnungsermächti­gung für bestimmte Produktarten, in der die Sachkunde des Händlers und des Anwen­ders durch ein sogenanntes Bescheinigungssystem geregelt werden kann.

 


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