Beim Inverkehrbringen und Anwenden von Pflanzenschutzmitteln ist ein Nachweis der Sachkunde, ein sogenannter Sachkundenachweis, bereits erforderlich. Dieser Nachweis erfordert einschlägige Kurse und Schulungen, in denen die Sachkunde erworben werden kann. Wichtig ist aus meiner Sicht, zu betonen, dass für Händler und Landwirte, die bereits über die Sachkunde, den Nachweis und den Ausweis hinsichtlich Pflanzenschutzmittel verfügen, die Schulungsinhalte so angepasst werden, dass eine übergreifende Anerkennung der Sachkunde auch für Biozidprodukte möglich ist und keine zusätzlichen Kosten für diese entstehen.
Weiters soll es eine jährliche Valorisierung der Gebühren für die Bewertungen und Zulassungen geben, um auch in Zukunft eine effiziente und fachlich kompetente Bearbeitung von Anträgen zu garantieren.
Weiters sind auch eine Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen und eine Anpassung der Bezeichnung der zuständigen Bundesministerien notwendig.
Zusammenfassend gesehen ist die Novellierung des Biozidproduktegesetzes ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung, zum Erhalt der Kostenwahrheit durch die Gebührenanpassung und sie soll Erleichterungen hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennungen bringen.
Abschließend ist mir wichtig zu sagen: Biozidprodukte sollen so wenig wie möglich, aber so viel wie notwendig eingesetzt werden können. Das Abwägen der Notwendigkeit erfordert aber die Sachkunde des Anwenders – und das zum Wohl und Schutz des Menschen. Das sollte dabei im Vordergrund stehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
16.41
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Novak. – Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Steiner schaut schon, weil ich so ein Packerl mithabe. (Der Redner hält einen kleinen Stapel Schriftstücke in die Höhe. – Bundesrat Steiner: Ich habe mir gedacht, das ist eine Zeitung, die du vorlesen willst!) Ich glaube, dass Dipl.-Ing. Dr. Gross und Johanna Miesenberger schon sehr viel über dieses Gesetz gesagt haben.
Vielleicht noch ein paar Punkte dazu: Es ist auch schon gesagt worden, dass diese Biozidprodukte aus unserem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind. „Ähnlich wie Pflanzenschutzmittel,“ – diese Verwechslung findet ja öfter statt, und das war ja bei uns im Umweltausschuss auch der Fall – „die dem Schutz von Pflanzen oder Pflanzenprodukten dienen, kommen im nicht-landwirtschaftlichen Bereich Biozidprodukte zum Schutz von Menschen, Materialien oder Objekten zum Einsatz. Sie wirken auf chemischem oder biologischem Weg“ und dienen der Bekämpfung von Schadorganismen. Sie schützen diverse Materialien wie das Holz. – Deswegen habe ich jetzt noch einmal versucht, das weiterzubringen.
Wir wissen vom Schadholz, was da in den letzten zwei Jahren durch den Käfer passiert ist, und wie wichtig es ist, das zu bekämpfen, damit nicht der ganze Wald befallen wird.
Wir wissen natürlich auch durch die Covid-19-Pandemie – daher in diesem Bereich besonders aktuell – um die Wichtigkeit der Desinfektion der Oberflächen und um alles, was dazugehört. – Das zur Einbegleitung.
Ich wäre ein schlechter Bürgermeister einer Nationalparkgemeinde und Umweltausschussvorsitzender, wenn ich nicht drei, vier Worte zum Thema Glyphosat verlieren könnte oder sollte: Das ist ein Unkrautvernichtungsmittel, meist gespritzt; die weltweite
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