Verwendung ist steigend. Das muss man einmal ganz klar und deutlich dazusagen. Ich möchte nur kurz zur Historie dieses Totalverbots von Glyphosat etwas sagen, damit man sich das wieder ein bisschen in Erinnerung ruft. Wir haben in Kärnten, von unserem Landeshauptmann im Bereich der Landesregierung, im Bereich der Gemeinden, im öffentlichen Bereich, in der Straßenverwaltung und so weiter schon dieses Verbot, und das ist auch von der EU so anerkannt worden.
Von uns selbst, gemeinsam eigentlich mit der ÖVP, also vom Nationalrat wurde im Juli 2019 ein Beschluss zu einem Totalverbot des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat gefasst, unter der Bedingung, dass im Rahmen der Notifizierung kein Einspruch der EU-Kommission erfolgt.
Das hat die ÖVP zwar mit sehr einschränkenden Vorbehalten gemacht, aber wie auch immer, die Notifizierung wäre im August 2019 bis November 2019 gestartet, als bekannterweise das Ibizajahr stattgefunden hat. Im zweiten Halbjahr ist die Verweigerung der Kundmachung des Nationalratsbeschlusses durch Bundeskanzlerin Bierlein erfolgt. Die Argumentation war: Der Gesetzestext hätte vor Beschluss des Nationalrates notifiziert werden müssen.
Dann ist noch einmal am 11.12.2019 mit den Grünen – das muss man auch dazusagen und betonen – gegen die Stimmen der ÖVP ein Beschluss gefasst worden. Von der SPÖ wurde damals ein Entschließungsantrag eingebracht, in dem man versucht hat, auf diese Situation hinzuweisen, wo denn überall Glyphosat zu finden ist.
Wir wissen, dass das, wenn es ausgebracht wird, logischerweise im Boden, in Lebensmitteln ist und teilweise auf den Esstisch kommt. Es ist in unserem Körper, drei von zehn Österreicherinnen und Österreicher haben Glyphosat im Urin. Sogar in der Muttermilch wurde es nachgewiesen. Es ist höchstwahrscheinlich – ich betone: höchstwahrscheinlich! – „krebserregend“ – unter Anführungszeichen –; sogar die WHO mahnt schlussendlich dahin gehend.
Warum sage ich das jetzt noch einmal? – Am 16.3. hat Bundesministerin Gewessler, die im Nationalrat als Abgeordnete noch für diesen Entschließungsantrag gestimmt hat, die Anfrage von Julia Herr betreffend eine falsche Rechtsauskunft so beantwortet, dass durch die BMG-Novelle 2020 die gestellten Fragen nicht mehr in die Zuständigkeit ihres Bundesministeriums fallen. – Also dadurch, dass sich das Bundesministerium geändert hat, ist das jetzt hin- und hergewandert; sie hat rechtlich im Grunde genommen recht, dass die Zuständigkeit jetzt bei Frau Bundesministerin Köstinger liegt.
Wir haben uns dann gefragt: Ist das eigentlich im Regierungsprogramm verankert, wenn die Grünen da so stark aufgetreten sind? – Es ist mit keinem Wort im Regierungsprogramm verankert. Als Nationalrätin hat es die Frau Bundesministerin mitbeschlossen und im Regierungsprogramm wurde das wahrscheinlich wegverhandelt – wie auch immer.
Jetzt komme ich zum Schluss: Am 20.3. nimmt die zuständige Bundesministerin Köstinger ihre Verantwortung in der Beantwortung einer Anfrage unserer Nationalrätin Ecker betreffend „Einführung eines nationalen Glyphosatverbots“ nicht wahr.
Also wir sind von einem zum anderen geschickt worden, und dann wird das wieder zurückgeschickt, und die Notifizierung hat noch immer nicht stattgefunden. Wie auch immer, es ist Tatsache. Wir haben in Erfahrung gebracht, dass der Nationalratspräsident jetzt eine Notifizierung vorgenommen hat, aber bestätigt hat uns das noch niemand.
Ich habe auch etwas herausgesucht, so wie (in Richtung Bundesrat Steiner) der Kollege aus den Bergen das gesagt hat. (Bundesrat Steiner: Die Berge sind wunderschön ...!) – Ja, die Berge sind wunderschön. – EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat für ihren Bereich auch gesagt, dass man die Landwirtschaft nachhaltiger gestalten will, etwa durch Förderung grüner Produktionsmechanismen und Methoden und durch die Reduzierung von Pestiziden. Also das ist verankert.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite