BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 149

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auf rasche Hilfe zu setzen, den Wirtschaftskollaps sogar noch beschleunigt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

In der Schweiz wurden zur Bewältigung der Coronakrise binnen 24 Stunden bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes unbürokratisch an die Unternehmer ausbezahlt, und zwar von den Finanzämtern, bei denen alle unternehmerrelevanten Daten und Fakten zusammenlaufen. In Österreich hingegen befassen sich die einzelnen Ministerien, die Finanzämter, das AWS, das AMS, die WKÖ, die Cofag, Hausbanken und noch weitere bürokratische Strukturen mit Anträgen, Gegenchecks, Gewährungen und irgendwann mit der Auszahlung. Mit dieser Ochsentour nimmt die Regierung bewusst Unternehmer­insolvenzen und Vernichtung von Arbeitsplätzen in Kauf. In verschiedensten Krisenstä­ben wird davon gesprochen, dass 30 Prozent der Unternehmen 2020 nicht überstehen werden.

Kurzarbeit: Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit eignet sich grundsätzlich zur Abfede­rung der wirtschaftlichen Folgen des Coronashutdowns. Die Abwicklung kann man ein­fach, schnell und unbürokratisch gestalten – muss man aber nicht, hat sich unsere Re­gierung gedacht, Empfehlungen von Experten ignoriert und keinen Blick in die Schweiz gemacht. Mit einem einfachen Antrag wurden dort die Entschädigungszahlungen den Arbeitgebern vorgestreckt, ohne dass es dabei zu Liquiditätsengpässen bei den Unter­nehmen kommt.

Speed statt Slow Motion! Wir fordern daher einen Cut unter die sogenannte Kurz-Ar­beitsbürokratie und das Hinhalten bei den Auszahlungen der Hilfsgelder. Damit würde diese wirtschaftsvernichtende Regierung endlich den Unternehmern die Sorge einer sich anbahnenden Zahlungsunfähigkeit nehmen.

Mit der Rückkehr zur Normalität und einem griffigen Konjunkturprogramm ohne wirt­schaftliche Todsünden kann der Wirtschaftskreislauf so effizient angekurbelt werden, dass sich in absehbarer Zeit die Arbeitslosenzahlen wieder auf dem Vorcoronalevel ein­pendeln und weitere Insolvenzen verhindert werden.

Reine Antragsbewilligungen und Förderzusagen, ständige Nachbesserungen und An­kündigungen schaffen weder rechtliche Verbindlichkeit noch Liquidität oder Arbeitsplät­ze. Spätestens mit dem Stichtag 15.6.2020 müssen daher nicht nur die Maskenpflicht und alle Einschränkungen fallen, sondern auch die Unart des Hinauszögerns der effek­tiven Auszahlung aller zugesagten Gelder muss fallen.

Nun wieder zurück zum Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend die EU-Jahresvorschau 2020 und vorab zu einem wesentlichen Inhalt des Verhandlungsgegenstandes: Bei all diesen Berichten konnten die Auswirkungen der Covid-19-Krise noch nicht berücksichtigt werden, wo­durch sich deren tatsächliche Aussagekraft stellenweise stark relativiert.

Es ist ja seit den Budgetsitzungen im Nationalrat, in denen die Nationalräte über ein Budget abstimmen sollten, zu dem der Finanzminister mehrmals erklärt hat, dass er es wegen des Coronavirus schon in den Altpapiercontainer geschmissen hat, nichts mehr Neues, das aus diesem Bericht zur Abstimmung kommt – so wie im Budget Zahlen und Annahmen teilweise auch nicht passen.

Nun zu einigen Details des Berichts, der folgende Aufgabenstellung beinhaltet: „Eine Union, die mehr erreichen will“. Sie will den Übergang zu einem gerechten, klimaneu­tralen und digitalen Europa maßgeblich gestalten. „Diese Ziele sind die treibende Kraft hinter dem ersten jährlichen Arbeitsprogramm dieser Kommission. Darin werden sowohl die wichtigsten Initiativen vorgestellt, die die Kommission in ihrem ersten Amtsjahr ergrei­fen möchte, als auch die Nahziele für die ersten 100 Tage. Das Arbeitsprogramm ist schwerpunktmäßig auf die sechs übergreifenden Ziele aus den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen ausgerichtet und trägt den Hauptprioritäten des Europäischen


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