BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 162

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Ich möchte kurz auf die Bereiche der Kollegen von 2018, beispielsweise eben von Dr. Pe­ter Fichtenbauer eingehen. Was waren seine Schwerpunkte? – Die „schwer nachvoll­ziehbaren Formulierungen“ bei der Mathematikzentralmatura, das war einer der Kritik­punkte, die er angebracht hat. „Scheinanmeldungen“ machen Unterkunftseigentümern das Leben schwer – ich glaube, das war damals sogar Thema im der Fernsehsendung „Bürgeranwalt“. Ungenügender Brandschutz in Polizeianhaltezentren – das zieht sich dann schon durch –, auch die davor erwähnte Personalknappheit in Polizeiinspektionen und vor allem auch die bauliche Ausstattung von Polizeiinspektionen. – Das waren die Bereiche von Dr. Peter Fichtenbauer.

Dr. Günther Kräuter behandelte das Thema Heimopferrente und kritisierte die schlep­pende Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche. Er hat das, und das darf ich zitieren, so gesagt: „Personen, die als Kinder oder Jugendliche [...] in einem Heim, bei einer Pfle­gefamilie oder in einer Krankenanstalt Opfer eines Gewaltdeliktes wurden, können seit 1. Juli 2017 eine Zusatzrente in der Höhe von 306,60 Euro [...] erhalten.“ Wer „bereits eine pauschalierte Entschädigung erhalten“ hat, bekommt „die Rente ohne neuerliche Prüfung der Gewalterlebnisse. In allen übrigen Fällen beurteilt die Rentenkommission der VA den Sachverhalt.“

Seit 2017 bearbeitete diese Rentenkommission mehr als 1 000 Anträge. Im Jahr 2018 beschäftigte sich die Kommission mit insgesamt 342 Anträgen, und in 322 Fällen be­schloss das Kollegium der Volksanwaltschaft nach sorgfältiger Prüfung durch die Ren­tenkommission eine positive Empfehlung.

Kräuter schrieb damals aber auch: „Sehr kritisch ist anzumerken, dass Auskunftsersu­chen an die Katholische Kirche oftmals sehr schleppend und wenig motiviert bearbeitet wurden.“ Er hielt schon damals fest, dass das inakzeptabel ist – Zitat –: „Die ungebühr­lich lange Auskunftsdauer ist für die hochbetagten und schwer kranken Antragstellerin­nen und Antragsteller unerträglich.“ Als Vorsitzender der Rentenkommission hat Kräuter damals schon mit Kardinal Christoph Schönborn und Generalvikar Nikolaus Krasa Ge­spräche geführt. Schönborn versicherte damals, sich persönlich für eine bessere Zusam­menarbeit einzusetzen.

Dr. Gertrude Brinek hat 2018 Mängel im Strafvollzug aufgezeigt. Sie setzte sich elf Jahre als Volksanwältin dafür ein, diese Defizite im österreichischen Justizsystem zu beheben. Die geplante Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs lasse aber weiterhin auf sich warten, sagte sie damals. Bereits 2014 forderte die Volksanwaltschaft eine grundlegen­de und tief greifende Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs. Die Unterbringung sollte künftig in modernen forensisch-therapeutischen Zentren auf Behandlung und Be­treuung ausgerichtet erfolgen. Bis zum damaligen Zeitpunkt gab es jedoch noch keinen Entwurf dazu.

Ich darf jetzt zur Bilanz 2019 kommen, zum Bereich des Volksanwalts Werner Amon, der in der Nachfolge von Dr. Günther Kräuter auch Generalsekretär des International Ombudsman Institute geworden ist. Er hat sich in diesem Jahr aber auch hinsichtlich der baulichen Zustände und Infrastruktur in den Haftanstalten starkgemacht. Unter vielen andern Punkten kritisierte die Volksanwaltschaft im Bericht 2019 den baulichen Zustand und die Infrastruktur in einzelnen Haftanstalten. So sind beispielsweise viele Hafträume in einem völlig desolaten Zustand. Es sind enge, überbelegte Hafträume bei einer Ein­sperrdauer von 23 Stunden. In einigen Zellen gibt es Schimmelbefall. Sanitäranlagen sind nicht in Ordnung, nur notdürftig vom Haftraum getrennt und ohne Lüftung. Großteils ist das Mobiliar defekt. Diese Haftbedingungen unterschreiten deutlich jeden erwartba­ren Mindeststandard. Im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wurde diese Kritik angesichts der mit Fotos dokumentierten Missstände zur Kenntnis genommen, und man war ziemlich betroffen.

 


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