Ich darf zum Bereich von Mag. Bernhard Achitz kommen. Mag. Bernhard Achitz hat sich im letzten Jahr für die Heimopferrenten eingesetzt. Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in einem Heim, bei einer Pflegefamilie oder in einer Krankenanstalt Opfer eines Gewaltdeliktes wurden, können seit 2017 eine Zusatzrente in der Höhe von 314,60 Euro – das war eben der Wert 2019 – beantragen. Wer bereits einen pauschalierten Betrag erhalten hat, bekommt diese Rente ohne neuerliche Prüfung der Gewalterlebnisse. In allen übrigen Fällen beurteilt die Rentenkommission der Volksanwaltschaft den Sachverhalt. Diese Kommission trat 2019 immerhin 15 Mal zusammen und befasste sich mit insgesamt 372 Anträgen. In 338 Fällen wurde empfohlen, dem Antrag stattzugeben, und in 29 Fällen, diesen abzulehnen. Fünf Anträge wurden zur weiteren Überprüfung zurückgestellt.
Noch ein Thema, das sehr, sehr wichtig war, war das jahrelange Warten auf Kinderbetreuungsgeld. Viele Familien wandten sich damals wegen Problemen mit dem Kinderbetreuungsgeld, wenn ein Elternteil im EU-Ausland arbeitet, an die Volksanwaltschaft. Meistens handelt es sich um Familien, die mit ihren Kindern in Österreich leben. Oft sind sogar Alleinerziehende betroffen, und manche haben schon fünf Jahre auf eine Erledigung gewartet. Für Volksanwalt Achitz ist das untragbar.
Die Situation ist existenzbedrohend, vor allem für Alleinerziehende, bei denen das Geld ohnedies meist knapp ist und die nicht wissen, wie sie ohne dieses Kinderbetreuungsgeld überhaupt überleben sollen. Das Familienministerium geht auf juristische Argumente der Volksanwaltschaft nicht ein, sondern hält ohne rechtliche Begründung an seiner Vorgangsweise fest. Die Volksanwaltschaft drängt bereits seit 2008 auf eine Lösung, und jährlich kommen Dutzende neue Fälle dazu. Das Kollegium sah sich daher im Jänner 2020 veranlasst, sich in Form einer Missstandsfeststellung und einer Empfehlung an das zuständige Familienministerium zu wenden. Mittlerweile hat Bundesministerin Christine Aschbacher geantwortet. Es werden zwar einige Anregungen aufgegriffen, die meisten Vorschläge werden aber leider weiterhin ignoriert.
Die Volksanwaltschaft verlangt vom Familienministerium, dass die Missstände umgehend beseitigt werden. Bernhard Achitz dazu: „Die Verwaltung muss bürgerfreundlich und serviceorientiert handeln, statt Familien in existenzielle Krisen zu stürzen“.
Last, but not least zum Bereich von Dr. Walter Rosenkranz: Er hat sich, das hat er auch im Ausschuss schon thematisiert und das war sehr interessant, den Problemen nach der Ummeldung eines Kfz im Zusammenhang mit der Asfinag gewidmet. Sehr viele Beschwerdeführer haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt, weil sie bei der Fahrzeugummeldung auf die ebenfalls erforderliche Ummeldung der digitalen Autobahnvignette vergessen hatten. Sie erhielten daraufhin, obwohl sie eine Vignette gekauft hatten, eine Ersatzmautforderung der Asfinag. Diese Forderung traf erst mit Verspätungen von bis zu zwei Monaten ein, und Mehrfachstrafen von mehreren Hundert Euro, in einem Fall waren es sogar 600 Euro, waren die Folge.
Da die Asfinag als ausgegliedertes Unternehmen nicht der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft unterliegt, regte Volksanwalt Dr. Rosenkranz gegenüber dem Verkehrsministerium Verbesserungen an. Schon beim Kauf im Internet oder im Geschäft sollte auf diese Problematik hingewiesen werden. Die Mautordnung wurde mittlerweile – Ende März 2020 – abgeändert. Wenn die Asfinag innerhalb von 30 Tagen Mehrfachverstöße gegen die Mautpflicht feststellt, wird sie für maximal drei Fälle die Ersatzmaut fordern.
Meine Damen und Herren, das waren die Berichte der Jahre 2018 und 2019 der Volksanwaltschaft. – Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
18.30
Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernd Saurer. Ich erteile ihm dieses.
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