Auf die übergroße Zahl von Medikamentenverschreibungen in den Heimen hat die Volksanwaltschaft ebenfalls hingewiesen. Sie bezeichnet diese als gefährliche Medikamentencocktails, weil in vielen Fällen mehr als acht Dauermedikamente verschrieben wurden. Das geriatrische Medikationsmanagement in stationären Einrichtungen sollte österreichweit umgesetzt werden. Bei Zusammenarbeit von Pflegepersonal, Ärzten und Apotheken können Medikamente häufig abgesetzt werden, in diesem Fall wirklich zum Wohle des Patienten. Ich selbst kann von einem Fall in meinem Umfeld berichten, in dem nach einschneidender Änderung der Medikamentengabe eine alte Dame wieder hellwach und lebensfroh geworden ist.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch das Problem ansprechen, dass bestimmte Medikamente, Impfstoffe und Medizinprodukte in Österreich nicht mehr lieferbar sind – wir haben das heute auch schon von einem Kollegen gehört. Die Produktion wird aus Europa in andere Erdteile verlagert, meistens aus Kostengründen, und gerade in der Coronaviruskrise haben wir gesehen, wie wir darunter leiden. Deshalb danke ich dem Gesundheitsministerium, das mit der Verordnung vom 1. April dieses Jahres schon auf das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft reagiert hat. Die Verordnung sieht Meldepflichten und auch Exportverbote als Möglichkeit vor. Frau Bundesminister Margarete Schramböck bemüht sich auch, die Produktion in unserem Land zu halten und zu steigern.
Beide Jahresberichte, 2018 und 2019, sind umfangreich und detailliert, und es rentiert sich wirklich, sie zu lesen. Ich danke den Volksanwälten für diese ausführlichen Darstellungen.
Abschließend möchte ich den im letzten Jahr ausgeschiedenen Volksanwälten für ihre wertvolle Arbeit danken, denn durch ihr Wirken haben sie Fehlentwicklungen und Missstände aufgezeigt und Verbesserungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Dadurch ist es in vielen Fällen zu tatsächlichen Verbesserungen gekommen. Den neuen Volksanwälten wünsche ich für ihre Arbeit viel Erfolg und danke ebenfalls für ihr beharrliches Wirken. (Allgemeiner Beifall.)
18.19
Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Meine Herren Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja schon in der Ausschusssitzung vor zwei Tagen die Expertise von Herrn Mag. Bernhard Achitz und von Herrn Dr. Walter Rosenkranz hören dürfen. Die Berichte sind allen Fraktionen zugegangen, und es war sehr umfassend, was da berichtet wurde.
Die Volksanwaltschaft ist, und das hat Kollegin Klara Neurauter schon festgestellt, eine sehr wichtige Einrichtung. In den 1970er Jahren war es Bruno Kreisky, der sie ins Leben gerufen hat; seit 1978 gibt es die Volksanwaltschaft schon. Heute darf ich zu insgesamt 850 Seiten – für die Jahre 2018 und 2019 – ein bisschen etwas sagen. Lassen Sie mich auch noch den damaligen Volksanwälten, nämlich Frau Dr. Gertrude Brinek, Dr. Günther Kräuter und Dr. Peter Fichtenbauer, ein Dankeschön sagen für den Bericht 2018; auch Sie haben sehr, sehr tolle Arbeit gemacht. (Allgemeiner Beifall.)
Kollegin Klara Neurauter hat dazu bereits etwas gesagt, ich möchte einen Vergleich zwischen 2018 und 2019 bringen, damit es ein bisschen zeitökonomischer wird. 30 Prozent der Prüfverfahren betrafen 2018 den Bereich Arbeit und Soziales, 2019 waren es dann 29 Prozent – dieser Bereich steht also an der Spitze. Dann kommt der Bereich Innere Sicherheit, der circa 23 Prozent abdeckt, das sind in Zahlen 1 119 Fälle. Im Jahr darauf hatten wir ungefähr 1 000 Fälle, das sind knapp 20 Prozent. Im Bereich der Justiz gab es 2018 936 Prüfverfahren, 2019 hatten wir in diesem Bereich rund 22 Prozent.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite