Präsident Robert Seeber: Ich danke für den Bericht.
Ich darf die drei Volksanwälte Werner Amon, Dr. Walter Rosenkranz und Mag. Bernhard Achitz sehr herzlich im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Volksanwaltschaft wurde eingerichtet, um Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, Defizite in der Verwaltung aufzuzeigen und nach Möglichkeit zu korrigieren. Weiters ist die Volksanwaltschaft für den Schutz der Menschenrechte in unserem Lande zuständig. Sie hat den Auftrag, Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden.
Über ihre Arbeit in den Jahren 2018 und 2019 hat sie Berichte verfasst, die wir heute behandeln. Interessant ist, dass in beiden Jahren die Zahl der Beschwerden zurückgegangen ist, was auf die geringere Zahl der Fälle in Asylangelegenheiten zurückzuführen ist. In beiden Jahren haben sich aber über 16 000 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt.
Der Bericht für das Jahr 2018 ist nicht mehr ganz aktuell, aber doch sehr relevant. 2019 haben sich rund 29 Prozent aller Prüfverfahren auf den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit bezogen. Den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern, hat die Volksanwaltschaft mit Kontrollen von öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind, wahrgenommen.
Als Seniorenvertreterin möchte ich mich näher auf diesen Berichtsteil einlassen, weil es da auch um Alten- und Pflegeheime geht. Die Expertenkommissionen haben 2019 505 Kontrollen durchgeführt. Bei 77 Prozent der präventiven Kontrollen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden. Ergebnis dieser Prüftätigkeit sind zahlreiche Empfehlungen, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen. Viele Missstände und Gefährdungen konnten dadurch beseitigt werden.
Bei Freiheitsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen geht es nicht nur darum, dass Menschen eingesperrt oder mithilfe medikamentöser Ruhigstellung ihrer Freiheit beraubt werden, sondern es geht vor allem darum, das Normalitätsprinzip zu beachten. Die Menschen sollen in den Pflegeeinrichtungen möglichst ihre früheren Lebensgewohnheiten weiter fortsetzen können, also in Privatkleidung, mit privaten Gegenständen und mit Essens- und Schlafenszeiten leben, die ihrer Gewohnheit entsprechen, also beispielsweise nicht schon am späteren Nachmittag das Abendessen bekommen und bettfertig gemacht werden. Selbstverständlich sollte es sein, dass Heimbewohner ins Freie gehen können und Privatsphäre haben. Sie müssen die Möglichkeit haben, persönliche Dinge zu versperren und natürlich hauptsächlich über Pflege und medizinische Betreuung mitzubestimmen.
Dankenswerterweise wurden 2019 – so wie in früheren Jahren auch – viele Verbesserungsvorschläge der Volksanwaltschaft umgesetzt. Leider sind viele Probleme im Personalmangel begründet. Mehr Personal ist wahrscheinlich der Schlüssel für menschenwürdige Bedingungen. Dies gilt auch für das Thema Aggression und Gewalt. Die Erstellung und Umsetzung von Gewaltpräventionskonzepten sollte Voraussetzung dafür sein, dass Einrichtungen anerkannt und gefördert werden.
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