Vielleicht noch einen Satz zum Thema Resilienz der EU, weil wir das vorhin schon angesprochen haben: Die Covid-Krise hat gezeigt, dass gewisse Komponenten im Bereich erneuerbare Energietechnologie häufig außerhalb der Europäischen Union hergestellt werden. Wir müssen, so glaube ich, sicherstellen, dass gewisse Abhängigkeiten von globalen Wertschöpfungsketten unsere Dekarbonisierungsanstrengungen in Europa, aber auch in Österreich nicht gefährden. Die aktuelle Covid-Situation muss ein großer Anreiz für uns sein, die europäischen Wertschöpfungsketten entsprechend zu stärken. Das ist uns sehr wichtig. Die Chancen dieses Green Deal, die vorhin angesprochen worden sind, müssen und werden wir in den nächsten Jahren nützen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.09
Präsident Robert Seeber: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
42. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2018) (III-683-BR/2019 d.B. sowie 10340/BR d.B.)
11. Punkt
43. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2019) (III-716-BR/2020 d.B. sowie 10341/BR d.B.)
Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 42. Bericht der Volksanwaltschaft, 1. Jänner bis 31. Dezember 2018, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 den Antrag, den 42. Bericht der Volksanwaltschaft, 1. Jänner bis 31. Dezember 2018, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich darf Ihnen auch den Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 43. Bericht der Volksanwaltschaft, 1. Jänner bis 31. Dezember 2019, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 den Antrag, den 43. Bericht der Volksanwaltschaft, 1. Jänner bis 31. Dezember 2019, zur Kenntnis zu nehmen.
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