BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 165

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der FPÖ.) Das heißt, wir sehen eine Trennung unter den marginalisierten Gesellschafts­gruppen und bedauerlicherweise auch unterschiedliche Bewertungen.

Das Gros der Beschwerden betrifft die Dauer der Asylverfahren – wirklich eine Kuriosität, wenn man sich vor Augen hält, dass sich die Verfahren gerade durch das Ausschöpfen jedes rechtlichen Schlupfwinkels automatisch in die Länge ziehen. Dies wird dann per­fide als Beschwerde eingereicht, alles natürlich begleitet von NGOs, Plattformen und Vereinen im Sinne der Menschenrechte. Bedauerlicherweise enden die Menschenrechte für diese hoch subventionierten Organisationen bei den Heimopfern.

Zum Schluss noch ein paar Worte zur jetzigen Situation, da es ja auch noch einen Aus­blick auf 2020 gegeben hat: In einem Statusbericht wurde von den jetzigen Volksanwäl­ten festgehalten, dass die Fallzahlen besonders im Zusammenhang mit Covid-19-Rege­lungen steigen werden. Es werden Beschwerden zu Auszahlungen aus dem Härtefall­fonds und Beschwerden wegen Verwaltungsübertretungen in Bezug auf Covid-19-Res­triktionen kommen. Diesbezüglich hat die Volksanwaltschaft beispielsweise vom Innen­minister den Leitfaden der Polizei erbeten und vom Ressortchef die eigentümliche Ant­wort erhalten, dass eigentlich das Gesundheitsministerium dafür zuständig sei. Wir kön­nen dem nächstjährigen Bericht also mit besonderer Spannung entgegensehen.

Summa summarum noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Volksanwaltschaft, auch wenn in dem einen oder anderen Bereich bei den Mitarbeitern der Eindruck ent­stehen muss, einer Sisyphusarbeit nachzugehen, für die dieses Kontrollorgan eigentlich nicht gedacht war. (Beifall bei der FPÖ.)

18.36


Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.


18.36.18

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte meine Redezeit jetzt eigentlich nicht dazu benutzen, um auf meinen Vorredner einzugehen, aber vielleicht kann das jemand von den Herren Volks­anwälten dann feststellen: Ein Verwaltungsverfahren sollte in Österreich eigentlich bin­nen sechs Monaten abgeschlossen sein. Und Asylwerber wenden sich nicht an die Volksanwaltschaft, nachdem sie jedes Rechtsmittel ausgeschöpft haben, sondern genau dann, wenn diese sechs Monate überschritten werden (Zwischenruf des Bundesrates Saurer); also das war meiner Meinung nach ein bissel daneben.

Ja, ich möchte mich bei der Volksanwaltschaft für die umfassenden Jahresberichte und die vielfältigen Tätigkeiten bedanken. In den Berichten geht die Volksanwaltschaft auf viele Missstände ein, aber auch auf behobene Mängel. Wie schon von meiner Vorred­nerin gesagt worden ist: Insgesamt langen jährlich circa 16 000 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ein.

Neben der Behandlung der Beschwerden ist aber eine der Hauptaufgaben der Volksan­waltschaft der präventive Schutz der Menschenrechte. Hierfür führt die Volksanwalt­schaft als nationaler Präventionsmechanismus, der umgangssprachlich auch als Kom­mission bezeichnet wird, Präventivbesuche in Einrichtungen durch, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden; das sind Justizanstalten und Polizeianhaltezentren, aber auch Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, psy­chiatrische Abteilungen von Krankenhäusern oder Jugendwohlfahrtseinrichtungen.

Im Jahre 2018 führte die Kommission der Volksanwaltschaft 520 solche Besuche durch; die meisten davon, nämlich 94 Prozent, waren nicht angekündigt. In 82 Prozent der Fälle sah sich die Kommission veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden.


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