der FPÖ.) Das heißt, wir sehen eine Trennung unter den marginalisierten Gesellschaftsgruppen und bedauerlicherweise auch unterschiedliche Bewertungen.
Das Gros der Beschwerden betrifft die Dauer der Asylverfahren – wirklich eine Kuriosität, wenn man sich vor Augen hält, dass sich die Verfahren gerade durch das Ausschöpfen jedes rechtlichen Schlupfwinkels automatisch in die Länge ziehen. Dies wird dann perfide als Beschwerde eingereicht, alles natürlich begleitet von NGOs, Plattformen und Vereinen im Sinne der Menschenrechte. Bedauerlicherweise enden die Menschenrechte für diese hoch subventionierten Organisationen bei den Heimopfern.
Zum Schluss noch ein paar Worte zur jetzigen Situation, da es ja auch noch einen Ausblick auf 2020 gegeben hat: In einem Statusbericht wurde von den jetzigen Volksanwälten festgehalten, dass die Fallzahlen besonders im Zusammenhang mit Covid-19-Regelungen steigen werden. Es werden Beschwerden zu Auszahlungen aus dem Härtefallfonds und Beschwerden wegen Verwaltungsübertretungen in Bezug auf Covid-19-Restriktionen kommen. Diesbezüglich hat die Volksanwaltschaft beispielsweise vom Innenminister den Leitfaden der Polizei erbeten und vom Ressortchef die eigentümliche Antwort erhalten, dass eigentlich das Gesundheitsministerium dafür zuständig sei. Wir können dem nächstjährigen Bericht also mit besonderer Spannung entgegensehen.
Summa summarum noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Volksanwaltschaft, auch wenn in dem einen oder anderen Bereich bei den Mitarbeitern der Eindruck entstehen muss, einer Sisyphusarbeit nachzugehen, für die dieses Kontrollorgan eigentlich nicht gedacht war. (Beifall bei der FPÖ.)
18.36
Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte meine Redezeit jetzt eigentlich nicht dazu benutzen, um auf meinen Vorredner einzugehen, aber vielleicht kann das jemand von den Herren Volksanwälten dann feststellen: Ein Verwaltungsverfahren sollte in Österreich eigentlich binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Und Asylwerber wenden sich nicht an die Volksanwaltschaft, nachdem sie jedes Rechtsmittel ausgeschöpft haben, sondern genau dann, wenn diese sechs Monate überschritten werden (Zwischenruf des Bundesrates Saurer); also das war meiner Meinung nach ein bissel daneben.
Ja, ich möchte mich bei der Volksanwaltschaft für die umfassenden Jahresberichte und die vielfältigen Tätigkeiten bedanken. In den Berichten geht die Volksanwaltschaft auf viele Missstände ein, aber auch auf behobene Mängel. Wie schon von meiner Vorrednerin gesagt worden ist: Insgesamt langen jährlich circa 16 000 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ein.
Neben der Behandlung der Beschwerden ist aber eine der Hauptaufgaben der Volksanwaltschaft der präventive Schutz der Menschenrechte. Hierfür führt die Volksanwaltschaft als nationaler Präventionsmechanismus, der umgangssprachlich auch als Kommission bezeichnet wird, Präventivbesuche in Einrichtungen durch, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden; das sind Justizanstalten und Polizeianhaltezentren, aber auch Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, psychiatrische Abteilungen von Krankenhäusern oder Jugendwohlfahrtseinrichtungen.
Im Jahre 2018 führte die Kommission der Volksanwaltschaft 520 solche Besuche durch; die meisten davon, nämlich 94 Prozent, waren nicht angekündigt. In 82 Prozent der Fälle sah sich die Kommission veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden.
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