Vielleicht sehen Sie an diesem Beispiel: Auch wenn eine Verwaltungsbehörde alles korrekt macht, kann das bei den BürgerInnen schlecht ankommen, und jeder würde sagen: Na gut, das ist eigentlich nicht Sinn und Zweck der Regelung gewesen. Sinn und Zweck der Regelung war, dass die Untersuchungen durchgeführt werden, und nicht, dass man halt rechtzeitig einen Nachweis schickt. In solchen Fällen wird dann der Gesetzgeber gebeten, Änderungen einzuleiten, und wir erlauben uns, auf so etwas aufmerksam zu machen.
Auch andere Dinge, die Sie heute in der Debatte angesprochen haben, lassen sich nur mithilfe des Gesetzgebers lösen. Sie haben das Normalitätsprinzip und überhaupt die Situation in der Pflege, in der Betreuung unserer Alten und Kranken angesprochen. Dabei ist die Erfahrung, die wir auch von unseren Kommissionen transportiert bekommen, dass die Gefahr der Verletzung der Menschenrechte dort am höchsten ist, wo die Belastung des Personals am größten ist. Diese Belastung des Personals wiederum resultiert sehr oft aus Personalmangel und der Personalmangel sehr oft aus Mangel an finanziellen Ressourcen.
Dann passiert es halt, dass einem – nur weil man alt ist und weil man in einem Pflegeheim wohnt – gesagt wird, wann man aufstehen muss, wann man schlafen gehen muss, wann man mittagessen muss, wann man abendessen muss, wann man ins Freie gehen darf, und dass die Wahlfreiheit und die Selbstbestimmtheit und das Normalitätsprinzip eben nicht mehr gegeben sind. Insofern kann man dann auch nachvollziehen, warum diese Orte als potenzielle Orte der Freiheitsentziehung speziell kontrolliert werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann aber keine Entschuldigung sein!) – Nein, es kann keine Entschuldigung sein, aber wir als Politik müssen auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass solche Dinge nicht vorkommen und möglichst hintangehalten werden.
Es wurde auch öfter das Heimopferrentengesetz angesprochen, wonach eine Entschädigung für jene Menschen bezahlt wird, die als Kinder in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt misshandelt wurden. Was wir abwickeln, ist die Rentenleistung. Es gibt verschiedene Entschädigungsfonds der Kirche, der Länder, die über Einmalzahlungen auch Schadenersatz leisten. Und alle diese Entschädigungsfonds haben trotz wiederholter Kritik leider noch immer gravierende Schwächen – alle, die der Kirche und die jedes einzelnen Landes.
Bei der Kirche – das wurde in der Debatte angesprochen – hat es oft sehr lange gedauert. Jetzt geht es schneller, dafür ist man bei der Frage, durch wen die Schädigung zugefügt wurde, sehr restriktiv. Die Kirche reagiert nur dann problemlos, wenn nachgewiesen wird, dass das durch Kirchenpersonal erfolgte. Wurde eine Misshandlung durch weltliches Personal durchgeführt, ist die Entschädigung dort schon ein größeres Problem.
Bei den Länderfonds ist es oft so, dass sie Vorfälle nicht entschädigen, die in Gemeindeeinrichtungen passiert sind, obwohl die Jugendwohlfahrt des Landes die Zuweisung in dieses Heim veranlasst hat. In anderen Bundesländern ist es der Fall, dass die Fonds geschlossen wurden, obwohl noch Bedarf besteht. Wir haben auf all das hingewiesen und bitten auch da die Politik um Verständnis dafür, dass viele dieser Heimopfer sehr lange brauchen, um ihre Ansprüche geltend zu machen, um zu artikulieren, was passiert ist, und um sich durchzuringen, diese Anträge zu stellen. Dieses Problem wird uns noch einige Zeit begleiten.
Vielleicht an dieser Stelle: Der Bericht über Behindertenwerkstätten, über Arbeit und Behinderung ist ein eigener Tagesordnungspunkt. Ich möchte nicht vorgreifen, ich werde mich zu diesem Tagesordnungspunkt dann noch einmal kurz zu Wort melden und mache daher an dieser Stelle Schluss. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
19.27
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