BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 177

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Präsident Robert Seeber: Danke, Herr Volksanwalt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz. Ich erteile ihm dieses.


19.28.03

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz: Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bun­desrates! Geschätzte Damen und Herren, die diese Sitzung noch mitverfolgen! Ich möchte jetzt die Sitzung nicht sehr in die Länge ziehen, aber ich nehme den Dank an die Vorgänger selbstverständlich auch gerne mit. Es hat sich Kollege Amon bereits über die Sisyphusarbeit geäußert, es ist der Begriff der Strapazierfähigkeit der Volksanwaltschaft gefallen. Ich nehme das gerne auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit, ge­rade in Zeiten der Coronakrise, in denen auch wir auf Homeoffice umgestellt haben und dies ermöglicht haben, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu schützen. Das ist uns eigentlich hervorragend geglückt, wir haben keinen einzigen Ansteckungsfall im Bereich der Volksanwaltschaft, auch nicht im wesentlichen Umfeld, zu verzeichnen gehabt.

Es haben die aktenmäßigen Erledigungen – statistisch ausgewertet – nicht unter dieser Krise gelitten, sondern es wurde hier tatsächlich, auch weil die entsprechenden Zulie­ferungen seitens der Dienststellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden erfolgt sind, entsprechend abgearbeitet.

Aus dem Geschäftsbereich, den ich leite, den zuvor Kollege Fichtenbauer geleitet hat, wurden die Themen Zentralmatura, Scheinanmeldungen und Brandschutz in Polizeian­haltezentren in den entsprechenden Anhalteräumen erwähnt.

Zur Zentralmatura kann ich Ihnen sagen, es betraf im Jahr 2018 vor allem eine sehr schwierige Mathematikmatura, die laut Experten oder den Anwendern textlastig war. Das wurde dann 2019 korrigiert, indem man weniger auf das Lesen und Verstehen der An­gabe in literarischer Hinsicht, sondern eher auf das Rechnen Wert gelegt hat. Dazu hat es geheißen, es sei vielleicht zu leicht gewesen. Ich bin schon gespannt und glaube, zur Zentralmatura in Zeiten von Corona wird auch noch die eine oder andere Beschwerde in diesem Bereich an die Volksanwaltschaft herangetragen werden.

Was die Scheinanmeldungen betrifft, ist an sich der Gesetzgeber zuständig. Das soll un­terstreichen, dass die Anregungen der Volksanwaltschaft durchaus auch ernst genom­men werden. Es wurde in den normalen Verfahren den Unterkunftsgeberinnen und -ge­bern die Parteistellung zuerkannt. Allerdings, Sie wissen es, hat es dann die Einführung der Bürgerkarte gegeben, mit der man das elektronisch machen kann. Dabei haben jetzt diese Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber keine Parteistellung bekommen. Das Innenressort hat aber auf die Kritik insoweit reagiert, als da jetzt gewisse Parameter gefunden worden sind: Hat es in der letzten Zeit an dieser Adresse eine amtliche Ab­meldung gegeben? Sind dort zehn oder mehr Personen gemeldet, beziehungsweise hat es andere Dinge gegeben, die in irgendeiner Form, was die Zahl betrifft, auffällig sind? Das heißt, dort kann dann nicht elektronisch angemeldet werden, um in erster Linie Miss­brauch zu verhindern.

Wenn jemand bei einem Meldezettel eine Unterschrift fälscht, ist das eine Straftat, und so etwas kann auch durch das beste Strafgesetz logischerweise nicht verhindert werden. Die Frage, ob den Unterkunftsgeberinnen und -gebern Parteistellung zuerkannt wird, hat das Innenministerium in diesem Bereich noch nicht umgesetzt, aber es wurde jedenfalls ein Teilerfolg erzielt.

Brandschutz in den Arresträumen in den Polizeianhaltezentren: Ja, natürlich, es gibt zum Beispiel auch den Alarmknopf. Wenn dieser fehlt, wird das selbstverständlich auch von unseren Kommissionen aufgezeigt, weil es eine gewisse Bedrohung darstellt, sich nicht rechtzeitig artikulieren zu können, zumal viele Hafträume – früher waren sie sogar oft im Keller, das sollte auch nur mehr die Ausnahme sein – keinen direkten anderen Zugang


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