BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 175

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Damit komme ich zum Schluss. Es ist für uns entscheidend, dass wir im Bereich von ausgegliederten Einrichtungen insbesondere der Kommunen, aber auch der Länder die Möglichkeit erhalten, wenn sie zum überwiegenden Teil im Eigentum der Gebietskörper­schaft stehen und auch der Daseinsvorsorge dienlich sein sollen, eben zu prüfen. Das funktioniert derzeit zwar relativ gut, ist aber formalrechtlich nicht abgesichert. Wir würden uns sehr wünschen, dass es zu dieser formalrechtlichen Absicherung kommt. – Ich dan­ke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

19.19


Präsident Robert Seeber: Danke, Herr Volksanwalt.

Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz. Ich erteile ihm dieses.


19.19.45

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz: Herr Präsident! Mitglieder des Bundesrates! Mei­ne Damen und Herren! Ich kann bei den Ausführungen meines Vorredners Werner Amon nahtlos anschließen.

Auch ich möchte mich sehr herzlich für das positive Feedback bedanken, vor allem dafür, dass Sie sich, wie man den Redebeiträgen entnehmen kann, sehr intensiv mit unseren Berichten auseinandergesetzt haben. Die Berichte der Volksanwaltschaft dienen ja nicht der Selbstdarstellung der Volksanwaltschaft, sondern haben das Ziel, dass wir gemein­sam durch die Erfahrungen, die wir machen, die Verwaltung bürgerInnenfreundlicher gestalten können und man diverse Probleme, die man, wenn man Gesetze beschließt, vielleicht nicht auf den ersten Blick erkennen kann, die erst in weiterer Folge auftreten, dann beheben kann.

In vielen Fällen gelingt es uns, in direkter Kommunikation mit den Behörden Probleme zu beseitigen. Die Behörden sind zum Großteil höchst kooperativ. BeschwerdeführerIn­nen wenden sich an uns, berichten uns über Fehler, Unfreundlichkeit, Unzulänglichkeit bei behördlichem Handeln. Wir machen die Behörde darauf aufmerksam. In vielen Fällen ist es so, dass die Behörde reagiert, indem sie sagt: Ja, wir nehmen die Kritik zur Kennt­nis, wir entschuldigen uns für unfreundliches Handeln. Wir beheben den Fehler. – Die Bürgerinnen und Bürger werden zufriedengestellt.

In manchen Fällen ist es allerdings so, dass die Behörde, wenn sie gesetzeskonform handelt, den Anliegen der BeschwerdeführerInnen, der BürgerInnen nicht nachkommen kann, weil die gesetzlichen Bestimmungen halt so sind, wie sie sind.

Lassen Sie mich ein Beispiel bringen: Beim Mutter-Kind-Pass ist es so, dass Untersu­chungen der werdenden Mutter und dann des neugeborenen Kindes gemacht werden müssen. Das hat natürlich gesundheitspolitischen Sinn. Diese Untersuchungen sind nach­zuweisen, und wenn man sie nicht nachweist, wird das sanktioniert, indem 1 300 Euro vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen werden.

Jetzt ist es in manchen Fällen so, dass junge Mütter all diese Untersuchungen machen und gemacht haben, nur den zweiten Nachweis vergessen, nicht rechtzeitig erbringen, manchmal sogar, obwohl sie darauf aufmerksam gemacht werden. Das ist dann sehr häufig der Fall, wenn ein zweites Kind kommt – man hat den Kopf woanders, denkt nicht daran. Die vollziehende Behörde ist die Krankenversicherung, ist der zuständige Kran­kenversicherungsträger, der vom Familienministerium mit der Durchführung beauftragt wurde. Dieser muss dann diesen jungen Müttern erklären, dass man ihnen 1 300 Euro vom Kinderbetreuungsgeld abzieht, obwohl der Krankenversicherungsträger weiß, dass alle Untersuchungen korrekt durchgeführt wurden, weil die Untersuchungen bei Ver­tragspartnern des Krankenversicherungsträgers durchgeführt und mit diesen verrechnet wurden. Trotzdem muss der Abzug stattfinden, weil im Gesetz der Abzug an den Nach­weis gebunden ist, und wenn der Nachweis der Untersuchungen nicht erbracht wird, dann treten diese finanziellen Folgen ein.

 


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