BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 184

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derzeitige Regierung. Die meisten Menschen mit Behinderung, denen eine Leistungsfä­higkeit von unter 50 Prozent attestiert wurde, haben derzeit in Österreich nur zwei Mög­lichkeiten: entweder sind sie in einer Beschäftigungstherapiewerkstätte beziehungswei­se in einer ähnlichen sogenannten Tagesstruktureinrichtung, oder sie sind zum Nichts­tun verurteilt. Obwohl in diesen Einrichtungen sehr wohl richtige Arbeiten – natürlich in einem gewissen Umfang – durchgeführt werden, gibt es lediglich ein Taschengeld, und dieses Taschengeld beträgt im Schnitt weniger als 100 Euro pro Monat.

Diese Einrichtungen sind natürlich auch problembehaftet, denn in den meisten dieser Einrichtungen gibt es eine sogenannte Fehltagsobergrenze von 50 Tagen pro Jahr. Wer diese Grenze erreicht, verliert den Platz in der Werkstatt und somit auch ein bisschen Wertschätzung und ein bisschen ein besseres Leben. Die Möglichkeit, in den Kranken­stand zu gehen, so wie wir, die wir im Arbeitsleben stehen, sie haben, gibt es in so einer Werkstätte leider nicht.

Da beißt sich auch die Katze in Wahrheit in den Schwanz, wie man so schön sagt. Ein Problem ergibt das nächste Problem und führt zur nächsten Schwierigkeit und zur nächs­ten Schwierigkeit und so weiter und so fort.

Menschen mit Behinderung sind nicht ausreichend beruflich integriert beziehungswei­se – man kann es so sagen – gibt es in Österreich de facto keinen inklusiven Arbeits­markt. Deshalb sind sie – diejenigen, die einen Platz bekommen – auf eine Beschäfti­gung in diesen Werkstätten angewiesen. Gleichzeitig haben sie oft auch keine Wahlmög­lichkeit zwischen verschiedenen Werkstätten. Dazu kommt dann noch die Komponente des Stadt-Land-Gefälles.

Einer der für mich schwerwiegendsten Punkte: Es kann in diesen Werkstätten kein ei­gener Sozialversicherungsanspruch erworben werden. Für ihre Arbeit erhalten sie nur Taschengeld und keinen Lohn. Aus diesem Grund sind Menschen mit Behinderung, die es betrifft, in einer Zwangssituation.

Lassen Sie sich das noch einmal durch den Kopf gehen: Im Jahr 2020 erwerben Men­schen mit Behinderung durch ihre Arbeit in Werkstätten keinen eigenen Anspruch auf Sozialversicherung.

Meine Damen und Herren, jeder kann in diese Situation kommen. Kollegin Eder hat es gesagt, sie war mit 18 Jahren eine Spitzensportlerin im alpinen Skilauf, und ein Unfall hat ihr Leben von einem Tag auf den anderen verändert. Es kann jeden von uns be­treffen: durch Krankheit, durch einen Unfall, durch einen Zeckenbiss.

Wir haben das Geld für alles und für jeden, meine Damen und Herren. Wir haben Geld für den Genderwahnsinn, damit unsere Kinder bei der Pisa-Studie noch schlechter da­stehen, als es eigentlich sein müsste, und noch mehr Analphabeten produziert werden, als es schon gibt. Wir haben Geld dafür, dass in Städten Ampelsysteme umgebaut wer­den, nicht weil sie kaputt sind, sondern damit sich niemand diskriminiert fühlt, weil kein gegendertes Pärchen bei Grün über die Straße stolziert. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Wir haben Geld dafür, dass sich irgendwelche Typen – mit Verlaub – anpinkeln lassen. Das wird mit Steuergeld gefördert! Wir haben Geld dafür, dass die heilige Mutter­gottes mit einem Kondom überzogen und als Kunst ausgestellt wird. So etwas wird mit Steuergeld gefördert! Wir haben Millionen für den Aufbau der Polizei in Afghanistan. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, das wollen Sie alles nicht hören, aber das ist die Wahrheit. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben Millionen für abartige Blut­kunst. Wir haben Millionen an Steuergeldern, erst kürzlich wieder, zusätzlich zu den so­wieso fließenden Subventionen, um Medien noch in der Coronakrise zu kaufen, damit noch mehr auf die Regierung eingeschworen sind. Es ist einfach nur mehr irre. – Aber wir haben im Jahr 2020 kein Geld dafür, dass Menschen mit Behinderung durch ihre Tätigkeit in den Werkstätten einen eigenen Anspruch auf Sozialversicherung haben. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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