Ein Aspekt, auf den der Behindertenrat auch immer wieder hinweist, ist die Rolle von Frauen mit Behinderung. Man erkennt da auch, dass es einen Mangel in der Erhebung und in der Statistik gibt, wenn es darum geht, zu erfassen, wie denn Frauen mit Behinderung von dieser Situation speziell betroffen sind und welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen das auf sie hat, und daher gilt es, da genauer hinzuschauen, Maßnahmen, Analysen, Evaluierungen auch geschlechtsspezifisch vorzunehmen. Ich denke, das ist sehr sinnvoll, um noch einmal verschärfte Diskriminierungen, weil man weiblich ist, hintanzuhalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Das, was uns jetzt alle zusammen zum Handeln anregen soll, ist das Zeitfenster, in dem wir uns befinden, weil Österreich eigentlich 2020, also in diesem Jahr, vor der UNO berichtspflichtig ist. Es ist die Frage, ob sich das um ein paar Monate verschiebt, aber in nächster Zeit muss Österreich jedenfalls Bericht abliefern, welche Verbesserungen es im Behindertenbereich gegeben hat. Es wäre jetzt die Zeit, einige Maßnahmen umzusetzen, um dann dort möglicherweise nicht so stark kritisiert zu werden. Das könnte also ein Anreiz sein, um jetzt schnell in die Umsetzung zu kommen.
Das Hauptanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention ist einfach, nachhaltig Diskriminierungen in diesem Bereich auszumerzen. Menschen dürfen nicht diskriminiert werden, aufgrund welcher Einschränkungen oder Eigenschaften auch immer. Sie dürfen auch im Arbeitsbereich nicht diskriminiert werden.
Ein letzter Punkt noch: Im Regierungsprogramm ist beschrieben – und es ist auch schon damit begonnen worden –, dass ein Nationaler Aktionsplan Behinderung erarbeitet werden soll. Das soll im Zusammenspiel von Ministerien, Ländern und Gemeinden passieren, diese sollen miteinander festlegen, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Was mir zu Ohren kommt, ist, dass diese verschiedenen Maßnahmen oft ein Spielball zwischen Bund und Ländern sind, dass in Fragen des Lohnes, in Fragen der Pensionsversicherung der Bund auf die Länder wartet und die Länder auf den Bund warten. Ich denke, das ist ein bisschen unwürdig.
Wenn also der politische Wille vorhanden ist, da etwas zu verändern – und ich glaube, diesbezüglich gibt es eine große Übereinstimmung –, dann muss man sich gemeinsam an einen Tisch setzen. Ein Nationaler Aktionsplan ist so eine Chance, dass man sich gemeinsam hinsetzt, eine Strategie entwickelt und dann auch die Verantwortung gemeinsam trägt. Das ist vielleicht eine Aufforderung an uns alle, die wir ja in unseren Ländern politisch verankert sind, dass wir, wenn es um diesen Nationalen Aktionsplan und um Maßnahmen im Bereich des Behindertenwesens geht, nachfragen, wie es darum steht, und uns als Ländervertreter proaktiv in diesen Prozess einbringen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
19.56
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Arthur Spanring. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren Volksanwälte! Werte Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren, die via Livestream noch dabei sind! Ich bin der Volksanwaltschaft sehr, sehr dankbar für diesen Sonderbericht „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“.
Dieser Bericht, meine Damen und Herren, ist aus meiner persönlichen Sicht eine Bankrotterklärung für den Sozialstaat Österreich. Dieser Bericht ist ein Armutszeugnis für Österreich.
Ich wünsche mir, dass der Bericht gleichzeitig aber auch ein Weckruf ist, ein Weckruf für die Politik, ein Weckruf für uns alle und ein Weckruf natürlich ganz besonders für die
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