BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 194

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19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung (38 d.B. und 83 d.B. sowie 10336/BR d.B.)


Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 13 bis 19, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 13 bis 15 ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger und Berichterstatter zu den Punkten 16 bis 19 ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Ich bitte Frau Johanna Miesenberger um ihre Berichte.


20.38.32

Berichterstatterin Johanna Miesenberger: Hohes Haus! Zu Tagesordnungspunkt 13: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Be­schluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Abkommen über eine umfas­sende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäi­schen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Arme­nien andererseits.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 14: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige An­gelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Pro­tokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Ent­wicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 15: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige An­gelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Über­einkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Michael Wanner: Danke für die Berichte.

Ich begrüße den Herrn Bundesminister recht herzlich bei uns. – Willkommen! (Allgemei­ner Beifall.)

Ich bitte Herrn Bundesrat Raggl um die Berichte.


 


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