BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 198

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gespeist werden, brauchen wir Alternativen, vor allem im Bereich der Renewable Ener­gies; und man sieht auch schon, dass Deutschland im Zuge der Entwicklung dieses Ab­kommens bereits tätig wurde.

Was die Opec betrifft: Wir dürfen stolz sein, dass die Opec mittlerweile seit 1982 ihren Sitz in Wien hat. Mit der Modernisierung des Abkommens nehmen wir vor allem auch Ofid herein. Ofid ist die sehr gut dotierte und sehr aktive Entwicklungshilfeorganisation der Opec. Wir können es nur begrüßen, wenn eine solch spannende Organisation hier ihren Amtssitz hat.

Als Mitglied des Europarates muss ich natürlich zu den zwei Europaratsposten Stellung nehmen. Das eine ist das Übereinkommen des Europarates zur Geldwäsche: Das ist ein Abkommen, das 1990 geschaffen wurde, von Österreich 1991 signiert und 1997 ratifi­ziert wurde. Da geht es um eine enge Zusammenarbeit und eine gemeinsame Straf­rechtsvorgangsweise zum Schutz der Gesellschaft, um im Kampf gegen die Schwerkri­minalität und die organisierte Kriminalität den Straftätern die Erträge zu entziehen. Das letzte Land, das beigetreten ist, war 2005 die Türkei, davor waren es 2004 Armenien, über das wir gerade diskutiert haben, sowie Georgien, Bosnien und Serbien.

Das Tolle ist, dass Europaratskonventionen eigentlich auf das Gebiet des Europarates konzentriert sind, um Europa und seine Bürger und Bürgerinnen zu schützen, aber im­mer wieder erfreut es uns, dass auch andere Länder mitratifizieren, und das sind in dem Fall Australien, das schon so lange wie Österreich dabei ist, und Kasachstan, das 2015 unterzeichnet hat.

Dazu gibt es vom Europarat auch noch Moneyval. Ich kann euch das deswegen sagen, weil ich im Europarat der Berichterstatter für schmutziges Geld bin. Es ist ein Experten­komitee, das seine Mitgliedstaaten schützt. Es gibt auch andere – und da ist dieses Übereinkommen oder diese Konvention ziemlich einmalig. Von der OECD gibt es die Financial Action Task Force, FATF, die zur Bekämpfung der Geldwäsche tätig ist. Die UNO hat etwas früher als der Europarat die Geldwäsche gegenüber Drogenhändlern, Zwischenhändlern und Banken definiert. Die OSZE wiederum stimmt sich mit dem Europarat, mit der Weltbank und der IBRD ab, und die EU hat 1991 eine entsprechende Richtlinie festgelegt und seit 2005 eine neue Geldtransferverordnung, die seit zwei Jah­ren gültig ist.

Das Dritte ist das Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen. Der Grundgedanke ist – und ich weiß nicht, ob Sie schon in Gefängnissen waren, aber es kommen in Gefängnissen immer wieder Leute an, die die Sprache, wel­che im Gefängnis als Muttersprache gesprochen wird, kaum oder nicht kennen. Ich habe in Gefängnissen in Aserbaidschan, wo ich nahezu jedes Gefängnis besuchte, zum Bei­spiel Chinesen, Vietnamesen und andere gefunden, die überhaupt keine Kommunika­tionsmöglichkeit hatten. Dieses Übereinkommen besagt, man kann – und das ist jetzt ganz wichtig – zum Strafvollzug in ein Heimatland übermitteln, aber der Strafvollzug muss dort fortgesetzt werden. Da gibt es ein paar Beispiele, dass das nicht gemacht wurde, sondern dass der Straftäter als Held gefeiert und sofort freigelassen wurde. – Das ist hier nicht gemeint. Das Neue ist, dass eine verurteilte Person hierzu nicht seine Zustimmung geben muss. Es ist also eine Art Humanisierung des Strafvollzugs, wenn er im Mutterland in der eigenen Sprache vollzogen wird. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.58


Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Klubvorsitzende Monika Mühlwerth. Ich erteile es ihr.


20.59.06

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Mi­nister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher, falls Sie noch zuschauen!


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