15.27

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zu Beginn ein paar Zahlen kundtun, weil doch immer wieder suggeriert wird, dass Hilfen nicht ankämen. Das ist eindeutig nicht der Fall, das sieht man, wenn man sich nur ein paar Zahlen vor Augen führt: Es wurden zum Beispiel für die Kurzarbeitshilfen bisher rund 2 Milliarden Euro bereits ausbezahlt und insgesamt 10 Milliarden Euro sind rechtsverbindlich zugesagt worden. Bis Mitte Juni sind 6,1 Milliarden Euro an Herabsetzungen und Steuerstun­dun­gen beim Finanzamt eingegangen und auch gewährt worden. Bis Mitte Juni sind 5,3 Milliarden Euro vom Staat an Garantien übernommen worden. Bis zum heutigen Tag sind vom Härtefallfonds über 340 Millionen Euro ausbezahlt worden. Diese Liste ließe sich fortsetzen.

Ich darf nun zur Beantwortung Ihrer Fragen kommen.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Dass die Finanzsituation der Gemeinden durch die Coronakrise massiv betroffen ist, ist evident. Eine ziffernmäßige Aussage zu den Auswirkungen der Coronakrise auf die Abgabeneinnahmen der Gemeinden ist aufgrund der derzeitigen massiven Unsicherheit realistischerweise nicht möglich. Eine Steuerschätzung wird im Rahmen der Vorbe­reitung des Budgets 2021 erfolgen. Die Einschätzung auf Basis von Wifo-Prognosen aus dem April 2020, die von einem Sinken der Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2020 um rund 0,77 Milliarden Euro beziehungsweise 6,8 Prozent gegenüber der ursprüng­lichen Planung ausging, ist wohl aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung nicht mehr aktuell.

Zur Frage 4:

Das kommunale Investitionsprogramm 2020 ist selbstverständlich ein Konjunkturpaket. Mit dem Hilfspaket wird die Rolle der Gemeinden und Städte als größter Investor des öffentlichen Sektors, der insbesondere für das Wiedererstarken der Wirtschaft nach der Krise von größter Bedeutung ist, massiv unterstützt.

Zur Frage 5:

Das kommunale Investitionsprogramm 2020 ist auf alle 2 095 Gemeinden ausgerichtet, und ich sehe keinen Grund, warum eine Gemeinde dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen sollte. Der Zuschuss wird auch für Projekte vorgesehen, die bereits früher, nämlich mit 1. Juni 2019, begonnen wurden, und es gibt – anders als im KIG 2017 – nicht die Voraussetzung, dass nur Projekte bezuschusst werden, die noch nicht im Voranschlag der Gemeinden vorgesehen waren. Bezuschusst werden nicht nur Bau­investitionen, sondern Errichtungen, Erweiterungen, Instandhaltungen und Sanierun­gen.

Die Aufteilung auf die Länder lässt sich wie folgt herunterbrechen: Burgenland 31 Mil­lionen Euro, Kärnten 62,7 Millionen Euro, Niederösterreich 179,7 Millionen Euro, Ober­österreich 162,4 Millionen Euro, Salzburg 61,9 Millionen Euro, Steiermark 137,3 Millio­nen Euro, Tirol 82,1 Millionen Euro, Vorarlberg 43,5 Millionen Euro und Wien 239,5 Mil­lionen Euro.

Zur Frage 6:

Da die Höhe der Zuschüsse letztlich von den Anträgen abhängt, kann ich naturgemäß keinen Betrag nennen, in welchem Umfang die Mittel abgeholt werden. Ich gehe aber davon aus, dass ein sehr hoher Anteil der Mittel über Anträge der Gemeinden abgeholt wird.

Insoweit Mittel übrig bleiben, fließt trotzdem 1 Milliarde Euro vom Bund an die Ge­mein­den. Nicht in Anspruch genommene Mittel fließen mit einem Betrag von bis zu 35 Mil­lionen Euro dem Strukturfonds gemäß § 24 Z 1 FAG 2017 zu und kommen damit struk­turschwachen Gemeinden zugute. Darüber hinaus werden nicht abgeholte Mittel den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln gemäß § 12 Abs. 5 FAG 2017 zugeschlagen.

Zu den Fragen 7 bis 10:

Mit dem kommunalen Investitionsprogramm 2020 wurde ein zielgerichtetes Hilfspaket beschlossen. Die Investitionen, die mit diesem Programm bezuschusst werden, umfas­sen insbesondere auch die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Wasserversorgungs- und Abwasserentsor­gungseinrichtungen oder auch die Errichtung und Sanierung von Gebäuden von aner­kannten Rettungsorganisationen.

Wichtig ist, dass sich die Wirtschaft wieder erholt und sich damit mittelfristig die Ein­nahmen der Gebietskörperschaften und somit auch der Gemeinden aus Abgaben wieder erholen. Das von der Bundesregierung am 16. Juni 2020 vorgestellte Investitionspaket mit Investitionsprämie und degressiver Abschreibemöglichkeit wird ebenso dazu beitra­gen.

Zur Frage 11:

Gemeinden haben gemäß Art. 116 Abs. 2 B-VG als selbstständige Wirtschaftskörper unter anderem das Recht, „innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Lan­desgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen“.

Zu den Fragen 12 und 13:

Da die laufende Finanzausgleichsperiode mit Ablauf des Jahres 2021 endet und die Finanzausgleichsverhandlungen noch nicht begonnen haben, kann den Verhandlungen und noch weniger deren Ergebnis vorgegriffen werden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass vonseiten der Länder vorgeschlagen wurde, aufgrund der Covid-19-Pandemie den Finanzausgleich um zwei Jahre bis Ende 2023 zu verlän­gern. Dieser Vorschlag wird mit den Finanzausgleichspartnern zu diskutieren sein.

Zur Frage 14:

Im Bundesfinanzierungsgesetz sind Kreditoperationen der Öbfa nur für den Bund, die Länder sowie Rechtsträger des Sektors 1314 – zwischen Klammern: Sozialversiche­run­gen – vorgesehen. Einer direkten Öbfa-Finanzierung der Gemeinden fehlt daher die Rechtsgrundlage. Grundsätzlich sollte die Neuverschuldung der Gemeinden möglichst gering gehalten werden. Für den Fall, dass noch Gemeinden eine Öbfa-Finanzierung anstreben, hätte diese über die Kreditoperationen für die Länder im Sinne von § 2 Abs. 4 Bundesfinanzierungsgesetz mit anschließender Weiterleitung an die Gemeinden zu erfolgen.

Zu den Fragen 15 bis 20:

Weder Zuwendungen der Länder an die Gemeinden noch landesrechtlich geregelte Um­lagen und Kostenbeiträge der Gemeinden an die Länder – ich nehme an, die Anfrage bezieht sich mit „Rückzahlungen“ auf derartige Leistungen – fallen in den Verantwor­tungsbereich des Bundes. Ich ersuche Sie daher um Verständnis dafür, dass ich auf diese Fragen nicht antworten kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.33

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile es ihr.