12.37

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Ich versuche, zu den eigentlichen Tagesord­nungspunkten, gemäß den Anträgen, die gestellt wurden, meinen Beitrag zu liefern.

„Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten“ – ein Zitat von Thomas von Aquin. Die heute zu behandelnden Bundesgesetzänderungen sind aufgrund der Covid-19-Krise notwendig geworden und betreffen Letzteres, die Arbeit. Herausfor­dernde Arbeit im Bund, in den Ländern und vor allem auch in den Gemeinden stand und steht auf der Tagesordnung.

Unsere Gemeinden haben in dieser besonderen Zeit sehr viel geleistet. Sie sind ja ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, natürlich auch ein ganz großer Arbeitgeber. Sie erhalten den ländlichen Raum attraktiv, schlagkräftig und krisensicher. Gemeinden haben sehr viele und sehr vielfältige Aufgaben zu erledigen, daher war der Beschluss bezüglich der Ge­meindemilliarde eine Punktlandung. (Bundesrat Schennach: Ein Tropfen auf den heißen Stein!) – Eine Punktlandung! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Wie sehr ehrliche und konstruktive Arbeit die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger findet, haben wir vergangenen Sonntag in der Steiermark anlässlich der Gemeinde­rats­wahl gesehen. (Bundesrat Schennach: Wir auch!) Die Aktiven und die Innovativen, also jene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die anpacken, die unbürokratisch helfen, wo die Bürgerinnen und Bürgern eben der Schuh drückt, haben ihre Mehrheiten gehalten und ausgebaut. Von 285 steirischen Gemeinden werden nun immerhin 200 von ÖVP-Bürgermeistern und -Bürgermeisterinnen geführt.

Wir in den Ländern haben miterlebt, welch hohe Kosten die Coronakrise in der Zeit ab Anfang März verursachte. Die Covid-19-Pandemie stellte das Gesundheitssystem in Österreich, die Länder und sämtliche Gesundheitsdienstleister vor große Herausforde­rungen. Die Schutzausrüstungen – Masken, Desinfektionsmittel, Handschuhe, Brillen, Schutzanzüge et cetera – waren in dieser Zeit ein hohes, aber auch ein rares Gut. Auch wenn der Bund zentral Schutzausrüstungen bestellt und auf die Bundesländer verteilt hat, war es richtig und auch notwendig, dass die Länder, also wir in den Ländern, im Rahmen des Soforthilfepakets zusätzlich auch einen Beitrag dazu leisten. Allein das Land Steiermark stockte seine Budgetmittel für die Beschaffung von Schutz­ausrüstun­gen von 3,5 auf 5 Millionen Euro auf. Mit dem Ankauf durch das Land Steiermark wurden die steirischen Gesundheitsdienstleister – Krankenanstalten, Sanitätsdienste, Pflege­heime, mobile Hauskrankenpflege et cetera – bei der Beschaffung der Schutzaus­rüstun­gen unterstützt, um gemeinsam die Eindämmung des Coronavirus beziehungsweise die Einhaltung der Schutzvorkehrungen als oberste Priorität bewerkstelligen zu können.

Rechnet man die Kosten für die Einrichtung und das Personal für die telefonische Gesund­heitsberatung unter der Rufnummer 1450, welche in der Hochphase täglich 4 500 Anrufe zu bewältigen hatte, die Errichtung von Hallen, auch von Zeltspitälern sowie die Anschaffung medizinischer Produkte, die vom Bund zur Verhinderung der Ausbreitung von Sars-Cov-2 sowie der Behandlung der Covid-19-Patienten benötigt wurden, ein, ist es legitim und vor allem auch richtig, einen Zweckzuschuss des Bundes an die Länder zu gewähren, um die in der Zeit von März bis April 2020 im Rahmen der Bekämpfung der Coronakrise entstandenen Aufwendungen – für die Hotline 1450, für die Schutzausrüstungen und für die Errichtung von Hallen und Zeltspitälern – zu erset­zen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist eben die Änderung des Bundesgesetzes über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona-COVID-19-Pandemie. Die wichtigen und zielführenden Mund-Nasen-Schutzmasken sollen bis 31.12. von den strengen Zertifizierungspflichten gemäß Medizinproduktegesetz und Ma­schinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz ausgenommen werden. Es soll weiterhin gewährleistet sein, dass Schutzmasken – mittlerweile auch in regionalen Produktionen – in ausreichendem Maße hergestellt werden können und auch zur Ver­fügung stehen, um eine ausreichende Zusatzbarriere im Alltag zu gewährleisten. Es handelt sich dabei ja nicht um Masken für herausfordernde medizinische Anwendungen. Die, wie wir sagen, einfachen, aber zielführenden Barriereschutzmasken – so wie ich hier eine habe (eine Schutzmaske aus der Innentasche des Sakkos ziehend); manchen ist ja vielleicht überhaupt nicht mehr bekannt, dass es sie gibt – werden daher aus dem strengen Medizinproduktegesetz herausgenommen.

Letzter Punkt: Die Frist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Vergütung des Verdienstentganges als Folge von behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 soll von sechs Wochen auf drei Monate verlängert werden. Für Privatpersonen und Unternehmer besteht Anspruch auf Verdienstentgangsentschädigung, wenn ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit untersagt worden ist oder sie ein Unternehmen betreiben, das in seinem Betrieb beschränkt oder gar gesperrt worden ist, oder wenn sie berufstätig sind und in einer Ortschaft wohnen, über welche Verkehrsbeschränkungen verhängt worden sind und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist.

Setzen wir nun alles daran, diese Änderungen zum Wohle aller umzusetzen, damit nicht nur die gesundheitlichen, sondern auch soziale und finanzielle Aspekte berücksichtigt werden! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.44

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile dieses.