12.44

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Her­ren zu Hause! Bevor ich auf die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung eingehen darf, möchte ich eingangs darauf hinweisen, dass unsere Fraktion diesen die Zustimmung erteilen wird.

Zu TOP 2 erlauben Sie mir trotzdem eine kritische Anmerkung: Es ist schon erstaunlich, dass in diesem Antrag kein Betrag enthalten ist, obwohl der Bund den Ländern die im Zeitraum März und April entstandenen Personalkosten sowie die im Zeitraum März bis Mai entstandenen Kosten für Schutzausrüstung und Barackenspitäler abgelten soll, soweit sie auf die Covid-Krise zurückzuführen sind.

Nach Anhörung der Länder wird das BMSGPK eine Richtlinie erlassen und die Mittel sodann aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds ausschütten. Interessant er­scheint auch der Aspekt, dass das Ministerium für Finanzen und das Gesundheits­ministerium bereits vor der Landeshauptleutekonferenz ein Zweckzuschussvorhaben in Aussicht gestellt haben. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies unnötig sei, da ja § 36 des Epidemiegesetzes eine allgemeine Kostenregelung enthält. Demnach wären die Kosten für die Schutzausrüstung und die Barackenspitäler sowieso vom Bund zu tragen. Schlussendlich wurde der vorliegende Kompromiss erzielt, jedoch besteht vonseiten der Länder die Befürchtung, dass eine Präjudizierung für künftige Epidemien eintritt und die Länder dann in Folge die entstehenden Kosten selbst tragen müssen. Da der Antrag keine Beträge enthält, ist es eigentlich nicht verständlich, warum dies auf Mittel aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds beschränkt sein soll. Die vom Bundesministerium für Finanzen auszuarbeitenden Richtlinien sollten auf jeden Fall im Einvernehmen mit den Ländern und nicht nur nach Anhörung erlassen werden.

Zu TOP 3: Das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnell­masken während der Corona-COVID-19-Pandemie trat mit 4.4. in Kraft und wäre jetzt nach drei Monaten ausgelaufen. Nunmehr soll es jedoch bis 31.12. gelten. Somit ist für die Schnäuztüchln vor dem Gesicht keine Zertifizierung mehr notwendig, da es sich dabei um keine Medizinprodukte handelt, es nicht Masken im medizinischen Sinn sind, wie aus der Begründung hervorgeht, sondern lediglich eine ausreichende Zusatzbarriere für den Alltagsgebrauch. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, die Produktion solcher Masken in Österreich zu forcieren, um nicht vom chinesischen Markt abhängig zu sein.

Schlussendlich zu TOP 4: Die Fristverlängerung für Anträge auf Verdienstentgangs­ent­schädigung nach dem Epidemiegesetz ist sicher sinnvoll, und daher werden wir, wie bereits angekündigt, da unsere Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.48

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Bundesrat Andreas Lackner ist zu Wort gemeldet. – Bitte.