12.58

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuse­herinnen und Zuseher zu Hause via Livestream! Um so viele Menschen wie möglich in Arbeit zu halten oder wieder in Arbeit zu bringen, muss das vorrangige Ziel sein, den Standort Österreich zu seiner alten Stärke zurückzuführen. Dies wird unter anderem dadurch gelingen, indem einerseits Schritt für Schritt Lockerungsmaßnahmen durch­geführt werden und andererseits an die Eigenverantwortung der österreichischen Bevöl­kerung appelliert wird, weiterhin vorsichtiger als vor der Coronakrise zu sein.

Der Standort Österreich und damit die Unternehmen und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen Zuversicht – Zuversicht, dass Covid-19-Ansteckungen durch Eigenverantwortung in Schach gehalten werden. Zuversicht, dass das wirtschaft­liche Comeback gelingt, kann und muss aber auch durch Maßnahmen und Hilfspakete, die ineinandergreifen, erzielt werden.

Dabei ist es ganz besonders wichtig, dass die gesetzten Maßnahmen wirklich ineinan­dergreifen. Ineinandergreifen bedeutet, dass einerseits direkt geholfen wird, wie zum Beispiel mit dem Härtefallfonds, andererseits der Konsum angekurbelt wird und die Unternehmen, aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich entlastet werden.

Jene Branchen, welche von der Covid-19-Krise besonders hart getroffen wurden, brauchen besondere Unterstützung und Entlastung. Zu diesen besonders hart getrof­fenen Branchen zählt neben dem Kulturbereich auch die Gastronomie. Damit bin ich schon beim heute zu beschließenden Gesetz, mit dem der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5 Prozent, zeitlich begrenzt von Juli bis Dezember 2020 – vom Wirtshaus bis zur Schutzhütte, vom Museum bis zum Tiergarten –, eingeführt werden soll. Dies ist ein weiterer existenzieller Schritt zu den bereits gesetzten Maßnahmen wie zum Beispiel höhere Essensgut­scheine, Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit bei Geschäftsessen, um den Konsum in der Gastronomie anzukurbeln, oder die Abschaffung der Schaumweinsteuer und die Anhebung der Nettoumsatzgrenze bei der Gastgewerbepauschalierung, um eine relevante steuerliche Entlastung zu erzielen.

Die Umsatzsteuersenkung auf 5 Prozent auf Speisen und Getränke und Nächtigungen in der Gastronomie und Hotellerie, aber zum Beispiel auch auf Bücher, Zeitschriften, Theater-, Kino- und Museumsbesuche und auf die Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler bringt eine entscheidende Hilfe für die besonders belasteten Branchen.

Zuversicht für die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schafft man aber nicht dadurch, indem man – wie von SPÖ und FPÖ vorzugsweise betrieben – jede Hilfsmaßnahme, jedes geschnürte Paket, jede Entlastung schlechtredet – zu kompliziert, zu wenig, zu langsam und vieles mehr; zumal dies ja überhaupt nicht stimmt. (Bun­desrätin Schumann: Die Opposition hat das Recht dazu, zu kritisieren!)

Es haben zum Beispiel 1,4 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das europaweit einzigartige Modell der Kurzarbeit ihre Löhne und Gehälter in Höhe von 80 bis 90 Prozent jeweils zum Monatsletzten erhalten. (Bundesrat Rösch: Eine Ka­tastrophe! – Bundesrat Schennach: Jeder kennt einen, bei dem die Hilfe nicht ange­kommen ist!) – Entschuldigung, darf ich weitermachen? (Bundesrat Rösch: Na, weil es ja nicht stimmt! Deswegen haben wir uns unterhalten!) – Ja genau, Herr Kollege!

Dies war nur möglich, weil den Unternehmen garantiert wurde, dass der Staat in der Kurzarbeit die Kosten für bis zu 90 Prozent weniger geleistete Arbeitsstunden über­nimmt. Zugegebenermaßen hat es anfangs bei der Antragstellung, bei der Abwicklung und Abrechnung der Kurzarbeit einige Startschwierigkeiten gegeben. Das war für die Unternehmen sicher nicht leicht zu stemmen. Das kann aber im Hinblick auf die komplette Neuaufstellung der Kurzarbeit, die Masse der Anträge und die sowieso äußerst komplizierte Lohnverrechnungsmaterie auch niemanden verwundern. Ich möchte auch gar nicht wissen, was die Opposition nachträglich zu ausgeschütteten Förderungen, Hilfspaketen und Zuschüssen, welche nicht auf Punkt und Beistrich nach­vollziehbar sind, sagen würde.

Um die Umsatzsteuersenkung auf 5 Prozent etwas plakativer darzustellen, habe ich ein Beispiel aus der Praxis mitgebracht. Es handelt sich um ein ganz kleines Unternehmen, ein Restaurant mit einem Jahresumsatz von circa 280 000 Euro. In diesem Unter­neh­men betragen der Küchenumsatz 73 Prozent und der Getränkeumsatz 27 Prozent. Auf­grund der Umsatzsteuersenkung für ein halbes Jahr würde dieses Unternehmen circa 12 000 Euro mehr Einnahmen erzielen. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, das ist für ein Unternehmen mit dieser Struktur sehr, sehr viel Geld und in Zeiten wie diesen auch überlebensnotwendig.

Die Kassenumstellung wird für dieses Restaurant 75 beziehungsweise 225 Euro kosten. Wir haben gestern im Finanzausschuss gehört, dass für die Kassenumstellung, also für die Rückabwicklung am 1.1.2021, eine kulante Lösung zur Verfügung gestellt wird, und diese sollte damit auch kein großes Problem darstellen.

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie namens meiner Fraktion, dieser für die Unter­nehmen im Kultur- und Gastgewerbebereich so wichtigen Gesetzesänderung zuzustim­men, um damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Zuversicht und Sicherung der Existenzen der Unternehmerinnen und Unternehmer und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu setzen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.05

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Frau Bundesrätin Andrea Kahofer ist zu Wort gemeldet. – Bitte.