13.36

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich darf ein paar Worte zum aktuell diskutierten Gesetzes­vor­schlag sagen. Mich freut es sehr, dass wir diese Mehrwertsteuersenkung, die ja befristet ist, um eben diesen besonders betroffenen Branchen zu helfen, heute beschließen kön­nen.

Insgesamt geht es uns ja – das ist heute bei den verschiedensten Redebeiträgen auch schon zum Ausdruck gekommen – um die besonders betroffenen Branchen, unter anderem auch die Gastronomie, die ja durch die notwendigen Schließungen, aber auch durch das Konsumverhalten, das nach wie vor natürlich nicht auf demselben Niveau ist wie davor, ganz besonders in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Wir lesen es ja immer wieder in den Medien: In den verschiedensten Bereichen der Welt, Europas, aber auch in Österreich gibt es immer wieder neu aufflammende Cluster, was das Coronavirus betrifft. Das heißt, der Kampf gegen das Virus ist nach wie vor nicht vorbei. Er wird erst endgültig vorbei sein, wenn es eine entsprechende Impfung gibt. Bis das der Fall ist, wird es auch in den verschiedensten Bereichen ein zurückhaltendes Konsumverhalten geben. Das müssen wir so gut es geht ebenfalls bekämpfen, ohne uns weiteren gesundheitlichen Risiken auszusetzen, aber eine endgültige Normalität wird es erst dann geben, wenn wir wissen, dass das Virus keine Gefahr für das Leben der Menschen mehr darstellt.

Deswegen wollen wir in dieser besonders schwierigen Zeit jenen unter die Arme greifen, die wirtschaftlich eine große Herausforderung zu bewältigen haben. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es gibt nicht nur die Kurzarbeit, mit der wir Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer unterstützen wollen, wofür wir bis zu 12 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt haben – über 3 Milliarden Euro sind an die betreffenden Unternehmen bereits geflossen –, son­dern auch viele andere Maßnahmen, unter anderem die Umsatzsteuersenkung, die ab 1.7. gelten soll.

Da komme ich jetzt vor allem zur Gastronomie: Bei der Gastronomie wird ein Entlas­tungsvolumen von in etwa – genau kann man es ja nicht berechnen, aber in etwa – 700 Millionen Euro bis Jahresende schlagend werden. Wenn man dazu noch das Wirtshauspaket rechnet, das wir ja schon vor einigen Wochen beschlossen haben, bei dem es ja ebenfalls Umsatzsteuersenkungen sowie auch eine Pauschalierung für kleinere Gasthäuser gegeben hat, dann ergibt das ein Volumen, zu dem man sagen kann: Bei den etwa 41 000 Gastwirtschaften, die es in Österreich gibt, wird es im Durchschnitt 23 000 Euro an Entlastung pro Gastwirtschaft geben. Das ist natürlich ein Durchschnittswert, aber das kann sich wirklich sehen lassen, deswegen auch Danke für diese konstruktive Debatte und das Mitwirken an dieser Entlastung! Vielen Dank! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es wird noch weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Auswirkungen dieser weltweiten Wirtschaftskrise geben, die werden wir dann ohnehin noch im Bundesrat diskutieren können. Vielleicht nur ein kleiner Ausblick darauf: Wir wollen die Menschen in diesem Land entlasten, die arbeiten gehen, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen, deswegen senken wir die unterste Einkommensteuerstufe von 25 auf 20 Prozent; das ergibt ein Volumen von etwa 1,6 Milliarden Euro. Jeder Einzelne wird davon mit bis zu 350 Euro profitieren. Wir werden eine Erhöhung der Negativsteuer umsetzen, das heißt, dass auch Bezieher kleinerer Einkommen, die keine Steuern zahlen, profitieren können, dass ihnen bis zu 100 Euro mehr im Geldbörsel bleiben.

Wir werden für die Unternehmerinnen und Unternehmer, die in den letzten Jahren gut gewirtschaftet haben, Gewinne geschrieben haben, auch die Möglichkeit schaffen, dass sie die Verluste aus diesem Jahr mit den Gewinnen der letzten Jahre in der Höhe von bis zu 5 Millionen Euro rückverrechnen, einen sogenannten Verlustrücktrag machen können. Das reduziert die Steuerlast der letzten Jahre im Nachhinein und soll damit in dieser schwierigen Phase mehr Liquidität in den Unternehmen belassen.

Eine Maßnahme, auf die ich persönlich sehr, sehr stolz bin, weil ich sie für eine kleine wirtschaftspolitische Revolution halte, ist die Neugestaltung der Abschreibungsmög­lich­keiten, die sogenannte degressive Abschreibung. Bis dato ist es ja so, dass Investi­tionsgüter über die Dauer des Lebenszyklus linear abgeschrieben werden. Jetzt wollen wir eine degressive Abschreibung möglich machen, bereits ab dem ersten Jahr sollen 30 Prozent vom jeweiligen Buchwert abschreibbar sein. Das ist natürlich ein massiver Investitionsanreiz. Das Wichtige ist: Diese Maßnahme gilt nicht nur vorübergehend, sondern unbeschränkt, das heißt, das wird den Standort Österreich in den nächsten Jahren nachhaltig nach vorne bringen und damit Arbeitsplätze schaffen.

Wir werden auch die Steuerstundungen, deren Volumen bisher circa 6,5 Milliarden Euro beträgt, verlängern – das war bis dato ja nur bis Oktober gewährleistet und soll jetzt automatisch bis ins nächste Jahr verlängert werden –, um den Unternehmen in dieser schwierigen Zeit ein wenig unter die Arme zu greifen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.41

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.