Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkt 4:
Bundesrätin Elisabeth Mattersberger bringt eine Druckfehlerberichtigung Beilage 4/I ein.
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Tagesordnungspunkt 5:
Die Bundesräte Wolfgang Beer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 5/1 EA ein.
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Der Entschließungsantrag Beilage 5/1 EA wird abgelehnt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.