17.06

Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Köstinger! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der vor­liegenden Änderung des Bundesgesetzes über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen wird einer Branche besonders geholfen, die schwer von den Auswirkungen der Pandemie und den dadurch verhängten Maßnahmen getroffen wurde. Die angesprochene Veranstaltungsbranche hat aber auch große Folgewirkung auf eine Vielzahl anderer Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, vor allem im Städtetou­rismus.

Von der Veranstaltungstechnik bis hin zu Cateringfirmen hängen viele Unternehmen, und das schon seit Beginn der Pandemie, quasi in der Luft. Da die genauen Förderrichtli­nien aber erst ausgearbeitet werden müssen, steht auch noch nicht genau fest, wer den sogenannten Schutzschirm in Anspruch nehmen kann. Ich gehe aber fest davon aus, und das ist mir ganz besonders wichtig, dass auch die Messebetriebe selbst in den Ge­nuss der Förderung kommen.

Unsere Messe in Ried beispielsweise hat im heurigen Jahr bis auf die Automesse im Jänner keine einzige Veranstaltung oder Messe durchführen können. Vorbereitungs­maßnahmen wie Ausstellerakquise, Hygienekonzepte, Bewerbung mussten aber schon weit vor der möglichen Veranstaltung getroffen beziehungsweise durchgeführt werden. Letztendlich musste aber jede Veranstaltung dann wieder mit dem Hinweis auf die mo­mentane Infektionszahl im Bezirk durch die Bezirksbehörde untersagt werden.

Ich weiß, dass alle Messebetriebe in ganz Österreich wirtschaftlich gesehen in den Sei­len hängen und ein Fortbestand der Messestandorte von der dringend benötigten Un­terstützung abhängig ist. Da es aber auch bei den Städten und Gemeinden finanziell momentan nicht sehr rosig aussieht, wäre es für mich völlig egal, ob sich der Messe­betrieb im Eigentum der öffentlichen Hand oder in privater Hand befindet, unterstützt müssen alle werden.

Ein weiterer Aspekt, der in dieser Gesetzesvorlage zwar nicht enthalten ist, aber bereits in Diskussion steht, ist die Verlängerung des temporär gesenkten 5-prozentigen Mehr­wertsteuersatzes. Das ist nicht nur für die Gastronomie unglaublich wichtig. Offenbar plant die Bundesregierung, im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes bei der Verlängerung des temporären 5-prozentigen Mehrwertsteuersatzes Bücher und artverwandte Produk­te ausdrücklich nicht mehr zu inkludieren, sondern ab 1.1.2021 wieder mit 10 Prozent zu besteuern. (Bundesministerin Köstinger: Nein, stimmt nicht!) – Vielleicht können Sie mir dann eine Antwort darauf geben. (Bundesministerin Köstinger: Ja, gerne!)

Eine Schwächung der Buchbranche – und hier weise ich besonders auch auf deren kul­turpolitischen Auftrag hin – stellt viele Marktteilnehmer vor existentielle Probleme. Die Rahmenbedingungen sind ja seit dem Frühsommer nicht besser geworden, im Gegen­teil. Selbst in normalen Zeiten erwirtschaftet die Buchbranche beziehungsweise erwirt­schaften die Buchhandlungen erst mit einem guten Weihnachtsgeschäft überhaupt posi­tive Betriebsergebnisse. Einige Buchhandlungen haben vielleicht die Chance, einen Teil des Umsatzes durch deren Onlineshop zu retten. Dies ist allerdings nur mit einem deut­lich niedrigeren Deckungsbeitrag, verursacht durch die vom Markt vorgegebenen porto­freien Lieferungen, möglich. Auch die Anbindung an Suchprogramme und Warenwirt­schaftssysteme der Barsortimenter verursacht für kleinere Buchhandlungen unverhält­nismäßig hohe Kosten.

Eine Verlängerung der 5-Prozent-Regelung wäre aber auch aus einem anderen Aspekt zumindest bis Ende Juni 2021 wichtig: Mit 1. Juli 2020 trat diese Regelung in Kraft. Somit wären bei einer Dauer von einem ganzen Jahr die Lagerbestände annähernd gleich und es ergäbe sich daraus kein vorsteuerbedingter Nachteil aufgrund höherer Lagerstände zum Ende des Jahres. Diese sind mit Ende des Jahres deswegen um einiges höher als im Sommer, weil viele Kunden zu Weihnachten Buchgutscheine verschenken. Da die Beschenkten die Gutscheine dann erst nach Weihnachten und somit erst im Jänner einlösen, würde sich ein vorsteuerbedingter Nachteil ergeben.

Auf den schon seit Wochen schleichenden Lockdown ist seit Dienstag nun der verord­nete erfolgt. Schleichend deshalb, weil mit den Quarantäneverordnungen und dem über­bordenden Contacttracing, das im Übrigen auch die Bezirkshauptmannschaften an den Rand der Verzweiflung und Machbarkeit gebracht hat, viele sogenannte K1-Kontaktper­sonen völlig gesund und symptomfrei zu Hause bleiben müssen. Damit sind sie aber nicht nur vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, sondern fehlen uns auch als Konsumenten.

Eine genaue arbeitsrechtliche Handhabe für diese oft völlig gesunden Personen fehlt aber leider. Beispielsweise stellt sich die Frage: Wird die Quarantänezeit auf den Kran­kenstand und somit auf eine Entgeltfortzahlungsentschädigung durch die AUVA ange­rechnet? Leider konnten mir weder die Wirtschaftskammer noch die Arbeiterkammer Auskunft darüber geben. Von dieser Situation sind aber alle Wirtschaftstreibenden be­troffen, Produktion genauso wie Handel, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie.

Wir werden letztendlich nach dieser Pandemie nicht nur die Gastro- und Hotellerieszene nicht mehr wiedererkennen, sondern auch die Handelsstruktur. Wie heute schon des Öfteren angesprochen wurde, haben mit der Digitalisierung und dem ultraschnellen In­ternet Handelsriesen wie Amazon in den letzten Jahren schon einen großen Anteil der bestandenen Strukturen zerstört. Viele Arbeitsplätze im Handel wurden vernichtet; in Ortschaften, in denen es früher noch Geschäfte gegeben hat, wurden Leerstände verur­sacht. Mit der Pandemie und den damit verbundenen Verordnungen durch die Regierung wird dieser Prozess nachhaltig und exponentiell beschleunigt, Amazon und Co reiben sich schon seit dem Frühjahr die Hände.

Zwar muss man der Regierung zugestehen, dass sie zumindest bei der Administrierbar­keit der Verordnungen und der Fördergelder dazugelernt hat, aber – Frau Kollegin Lan­caster hat das gerade angesprochen – die Transparenz darüber, wie und vor allem wa­rum manche nicht nachvollziehbare Entscheidungen gefallen sind, fehlt wieder einmal.

Der Versuch, die Opposition, aber auch die Länder mit ins Boot zu holen, ist kläglich gescheitert. Es wurde wieder einmal gehandelt nach dem Motto: Das haben wir so ent­schieden. Was sagt ihr dazu? Klammer auf: Aber eigentlich ist es uns sowieso egal. – Mit dieser Art wird es nie ein Miteinander geben, aber das ist vielleicht auch gar nicht gewünscht, Hauptsache, die PR passt.

Zum Schluss noch eine andere Anmerkung zur PR der Grünen: Die Grüne Jugend hat sich ja wieder einmal hervorragend ausgezeichnet. Mit ihrem Facebook-Posting zum Nationalfeiertag wurde die Grenze der Geschmacklosigkeit wieder einmal ganz beson­ders überschritten – großartig für eine Regierungspartei. Dazu gibt es auch von unserem Bundespräsidenten keine Wortmeldung, offenbar verschlägt es ihm die Worte. (Bundes­rat Rösch: Das kennen wir schon!)

Man kann in einer Demokratie, in der Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist, verschiedener Ansichten und Weltanschauungen sein, aber dass wir uns als FPÖ von den Grünen per­manent als rechtsextrem bezeichnen lassen müssen, ist schlicht und einfach nicht hin­zunehmen. Ja, wir sind eine rechte Partei. Extremismus hat aber immer etwas mit Ge­waltbereitschaft zu tun. Leider mussten wir diese Woche in Wien diese Erfahrung ma­chen. Für mich und meine Partei aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen, weise ich Gewaltbereitschaft entschieden zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

Extremismus, egal ob von rechts, links oder religiös gesteuert, ist auf das Schärfste ab­zulehnen! Politische Mitbewerber und explizit uns als FPÖ damit in Verbindung zu brin­gen, ist der typische Stil der Grünen, nämlich in der Hoffnung, dass es irgendwann in den Köpfen hängen bleibt. Dagegen verwahren wir uns mit aller Entschiedenheit! Wer den Extremismus jedoch verharmlost und diesen Begriff bewusst missbräuchlich ver­wendet, und das tun die Grünen in ihrem Posting, der hat das Wesen der Demokratie meines Erachtens nicht verstanden. (Beifall bei der FPÖ.)

17.16

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile es ihm. – Bitte.