9.54

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Zunächst einmal darf ich allen neuen und wieder angelobten Bundes­rätinnen und Bundesräten gratulieren. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und spannende und hoffentlich sachliche Debatten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bun­desrätin Schumann.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Beginn der Krise haben wir hier im Bun­desrat auch immer wieder die Möglichkeit gehabt, die Arbeit der Bundesregierung zu diskutieren. Daher wissen Sie auch, dass es uns in der Bundesregierung immer darum gegangen ist, an vorderste Stelle die Gesundheit und die Arbeitsplätze zu stellen und die Unternehmen in Österreich möglichst gut durch diese Krise zu begleiten. Das oberste Ziel ist natürlich völlig klar, nämlich möglichst alles zu tun, damit möglichst wenige Men­schen an diesem Virus sterben, damit wir die Infektionszahlen nach unten bekommen und auf weitere Sicht Arbeitsplätze erhalten und Unternehmen durch diese Krise be­gleiten.

Für einen Lockdown, wie er eben notwendig ist, um diese Ziele zu erreichen, gibt es natürlich aus wirtschaftspolitischer Sicht keinen guten oder keinen richtigen Zeitpunkt, und vor allem im anlaufenden Weihnachtsgeschäft ist das für viele Unternehmerinnen und Unternehmer besonders hart, weil das in manchen Bereichen die umsatzstärkste Zeit im Jahr ist, zum Beispiel im Handel, aber auch in vielen Gebieten für die Hotellerie und die Beherbergung, etwa in den Skigebieten.

So schmerzhaft es ist, das ist notwendig, um die Möglichkeit zu haben, die Wintersai­son 2021 noch zu einem Gutteil zu retten und hoffentlich ab Jänner wieder Tourismus zulassen zu können. Die Notwendigkeit und Richtigkeit dieses Lockdowns bestätigte auch der IHS-Chef Martin Kocher am 16.11. in der Presse, dort sagte er zum damaligen Lockdown: „Die Alternativen sind schlechter als das, was jetzt passiert“.

Wir haben heuer bereits in sehr großem Umfang umfassende Hilfen für die Wirtschaft zur Verfügung gestellt: Kurzarbeit, Garantien, Stundungen bis hin zu Direkthilfen für Här­tefälle. In Summe sind 27 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt und zum Teil be­reits geflossen.

Ich darf Ihnen ein paar Zahlen zu den verschiedenen Hilfsinstrumenten nennen: Beim Fixkostenzuschuss Phase eins ist ein Gesamtvolumen von 625 Millionen Euro bean­tragt, davon sind bereits fast 400 Millionen Euro ausbezahlt worden. Beim Fixkostenzu­schuss Phase zwei, der aufgrund der Kommissionsvorgaben mit 800 000 Euro ge­deckelt werden musste, sind seit Beantragungsmöglichkeit Anfang letzter Woche über 800 Anträge mit einem Volumen von fast 10 Millionen Euro eingegangen.

Für die geschlossenen Betriebe haben wir uns dafür entschieden im November, den sogenannten Umsatzersatz aufzusetzen, weil die schwierige Situation gerade Richtung Jahresende auch darin besteht, das Weihnachtsgeld für die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter zu zahlen, und das in einer ohnehin schon schwierigen Bilanz im Jahr 2020.

Klar ist natürlich: Jedes Instrument, das schnell und unbürokratisch funktioniert, hat die Frage der Treffsicherheit und die Frage der Abwägung und gewisse Grauzonen. Wir haben uns dieses Mal aber dafür entschieden, diesen Weg zu gehen, weil eben die Si­tuation herausfordernd ist. Wir haben in den ersten drei Wochen der Beantragungsmög­lichkeit dieses Umsatzersatzes insgesamt 71 800 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden Euro erhalten. Davon sind bereits fast 900 Millionen Euro ausbezahlt. Im Laufe dieser Woche wird dieser Betrag auf circa 1,2 Milliarden Euro steigen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Bei diesen beiden Instrumenten, also dem Fixkostenzuschuss und dem Umsatzersatz, sind insgesamt Anträge mit einem Volumen von mehr als 2 Milliarden Euro eingegangen, wovon mehr als 1 Milliarde Euro bereits an Unternehmen geflossen ist.

Es ist oft angesprochen worden, was es zu verbessern gäbe, wo es Lerneffekte gibt, und ich darf diesbezüglich auch den Vergleich zu Deutschland, der ja jetzt auch von vielen Vorrednern gemacht worden ist, wagen: Deutschland hat eine Woche früher als Ös­terreich den Lockdown mit fast identischen Maßnahmen angekündigt, Umsatzersatz 75 Prozent, und bis heute sind diese Hilfen nicht beantragbar. Und wenn man sich durch die deutsche Medienlandschaft liest, dann weiß man, dass wohl erst im Jänner die Gel­der fließen werden. Da sind wir also wesentlich schneller, wesentlich unbürokratischer – das auch als Replik auf viele Kolleginnen und Kollegen, die den internationalen Vergleich gezogen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zwischenruf des Bundesra­tes Steiner.)

Weil dieses Instrument gut funktioniert und weil wir aufgrund der Infektionszahlen die Lockdownmaßnahmen verlängern mussten, haben wir uns auch dafür entschieden, den Umsatzersatz für Dezember zu verlängern: 50 Prozent des Umsatzes der im Dezember geschlossenen Unternehmen können ersetzt werden.

Der Dezember ist, wie schon gesagt, für viele Bereiche, die jetzt wieder in Mitleiden­schaft gezogen worden sind, wie zum Beispiel der Beherbergungsbereich, ein besonde­rer Monat. Gerade in den touristischen Gebieten haben viele im November noch gar nicht offen gehabt, das heißt, dort beginnt die Saison für viele erst im Dezember, und daher war es geboten, da auch eine Maßnahme zu setzen, die über den Fixkostenzu­schuss Phase zwei hinausgeht, der ja die eigentliche Kompensation für wirtschaftlich schwierige Zeiten darstellt. (Beifall bei der ÖVP.) Deswegen eben auch die Maßnahme, dass vom 7.12. bis zum 31.12. dieser Umsatz kompensiert wird. Die Beantragung er­folgt – wie bisher bewährt – über Finanzonline. und das kann ab 16.12., das heißt, ab Ablauf der Frist für all jene, die jetzt antragsberechtigt sind, beantragt werden. Die Mehr­kosten für das Budget betragen circa 1 Milliarde Euro.

Der Umsatzersatz ist natürlich eine sehr großzügige und unbürokratische Ad-hoc-Maß­nahme. Es war nie geplant, dass diese Maßnahme bis in den Juni verlängert wird, wo ja viele Maßnahmen noch laufen, sondern immer nur vorübergehend. Deswegen endet dieser Umsatzersatz auch mit 31. Dezember.

Parallel dazu arbeiten wir aber daran, dass all jene Hilfen, die von der Kommission ge­nehmigt werden, auch im Dezember noch beantragt werden können. Es gibt ja bei­spielsweise seit Kurzem die Möglichkeit – und daran arbeiten wir gerade – einer Verlust­abdeckung bis zu 3 Millionen Euro für den gesamten Beantragungszeitraum September bis Juni. Diese wird hoffentlich auch breit in Anspruch genommen, weil es bis dato sei­tens der Kommission das größte zur Verfügung gestellte Volumen ist – das wird mit ös­terreichischem Steuergeld an österreichische Unternehmen ausbezahlt. Dennoch set­zen wir uns dafür ein, dass dieser Fixkostenzuschuss nicht nur heuer schon beantragbar wird, sondern dass wir auch weiter seitens der Kommission Möglichkeiten bekommen, die Hilfen zu erhöhen, denn der 800 000-Euro-Deckel ist gerade für viele mittlere und große Unternehmen zu gering. Deswegen hatte ich auch gestern eine Videokonferenz mit meinem Kollegen Olaf Scholz und am Freitag eine solche mit meinem Kollegen Altmaier aus Deutschland, bei denen wir genau darüber sprechen, wie wir uns gemein­sam dafür einsetzen können, dass die Grenzen für diese Hilfen von der Kommission erhöht werden, um diesbezüglich den Unternehmen, die es betrifft, weiter helfen zu kön­nen.

Lassen Sie mich abschließend noch auf einen weiteren Punkt eingehen, der hier im Bundesrat auch oft diskutiert worden ist, nämlich auf die Frage der Transparenz der Co­ronahilfen, auf die Frage der Daten, die wir Ihnen seitens der Regierung und seitens des Finanzministeriums zur Verfügung stellen dürfen. Es hat ja in der letzten Sitzung auch eine Debatte darüber gegeben, welche Daten dem Parlament zum Thema Kommunalin­vestitionsgesetz und Gemeindemilliarden zur Verfügung gestellt werden.

Wir haben auf diese Kritik Rücksicht genommen und haben im aktuell im Nationalrat zur Beschlussfassung liegenden COVID-19-Transparenzgesetz weitere Adaptierungen vor­genommen, um eben auch die datenschutzrechtlichen Bedenken, die es bis dato gege­ben hat, auszuräumen. Das heißt, künftig werden bei Berichten zum Vollzug des Kom­munalinvestitionsgesetzes, die Sie auch alle erhalten werden, folgende Informationen enthalten sein – ich zitiere –:

„[...] Gemeinden und Gemeindeverbände, die einen Antrag auf Zweckzuschuss gestellt oder erhalten haben;

[...] Gemeinden und Gemeindeverbände, deren Antrag abgelehnt oder zur Verbesse­rung zurückgestellt wurde;

[...] Investitionsprojekte (Art. Investitionsvolumen, Projektbeginn) für die Anträge gestellt oder für die ein Zweckzuschuss gewährt wurde.“

All diese relevanten Angaben zum Gemeindepaket können ab 1.1.2021 öffentlich ein­sehbar sein, und damit kommen wir auch einer wesentlichen Forderung des Bundesra­tes nach. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

10.04

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren TeilnehmerInnen nun in der zweiten Runde der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Mi­nuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.