14.14

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Eines vorweg: Die Bundesräte der schwarz/türkisen und der grünen Fraktion sind mit ihrem Abstimmungsverhalten Hand­langer der schwarz/türkis-grünen Wach- und Schließgesellschaft namens Bundesregie­rung.

Sie machen sich mitverantwortlich, indem Sie Verordnungen unterstützen, welche das schwarz-grüne Kommando erlässt, Verordnungen, wonach künftig Betriebsstätten aller Art und bestimmte Orte von der Polizei betreten werden dürfen, Verordnungen, wonach sich Mehrkindfamilien nicht treffen dürfen, Verordnungen, wonach unbescholtene Bürger wie Schwerverbrecher behandelt werden und Schulkinder für ein Leben lang bildungs­technisch geschädigt werden. Vertreter der Aufbaugeneration, die unser wunderschönes Heimatland aufgebaut haben, welches durch die türkis-grüne Wach- und Schließgesell­schaft namens Bundesregierung gerade mutwillig zerstört wird, werden, falls sie in einem Altersheim leben, diesen Verordnungen gemäß weggesperrt. Das Pflegepersonal wird mit ungeprüften Masken versorgt und damit in Lebensgefahr gebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Die vielen österreichischen Klein- und Mittelbetriebe, die unser System erhalten und vie­le Arbeitsplätze schaffen, sei es im Handel, in der Gastronomie oder im Hotelleriebe­reich, müssen aufgrund Ihrer Verordnungen schließen. Damit setzen Sie die Existenzen der Unternehmer und deren Beschäftigten aufs Spiel (Zwischenruf bei der SPÖ), ja, Sie ruinieren sie. Damit schmeißen Sie Großkonzernen wie Amazon und so weiter das Geld der österreichischen Bevölkerung in den Rachen, zudem geben Sie Steuergeld für sinn­lose Massentestungen aus.

Nun zum eigentlichen Thema: Österreichische Unternehmen stehen in einem globalen Wettbewerb. Durch Innovationen und deren Umsetzung in marktfähige Produkte und Dienstleistungen sollen technologische und marktorientierte Wettbewerbsvorteile erzielt werden, damit österreichische Unternehmen ihre Marktposition verbessern beziehungs­weise eine führende Stelle einnehmen.

In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass die Transformation in eine wissens­basierte, digitalisierte Wirtschaft gelingt. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sollte daher mit seinen Programmen und Maßnahmen das Ziel un­terstützen, dass Österreich zu den innovativsten Länder der EU aufsteigen und sich langfristig in der Gruppe der Innovationleader – jener, die an der Wissensgrenze for­schen und an der technologischen Grenze produzieren – etablieren soll.

Bereits in der Finanzkrise 2008 hat sich gezeigt, dass forschende Unternehmen resi­lienter sind und eine Krise leichter überwinden. Die Förderung von Forschung und Ent­wicklung eröffnet Wachstumsmöglichkeiten, die in Phasen der wirtschaftlichen Erholung zur Geltung kommen und so die Auswirkung der Covid-19-Krise lindern.

Wirkungsziele sind unter anderem: Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissen­schaft mit Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers; Stabilisierung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen; bessere Nutzung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Fachkräften. Zusätzlich sollte dadurch auch die Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation möglich sein.

Durch das gegenständliche Gesetz werden die budgetären Voraussetzungen in der UG 33 geschaffen, um Großunternehmen im Bereich der Mikroelektronik einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gewähren zu können. Zum Zeitpunkt der Erstellung der wir­kungsorientierten Folgenabschätzung sind die Abwicklungskosten noch nicht bekannt. Die tatsächliche Förderleistung an das Unternehmen reduziert sich entsprechend um die Werkleistungen und hängt auch von der Höhe der Antragstellung durch die Unterneh­men ab.

Zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sei Folgendes gesagt: Die Fördermaßnah­me bewirkt durch die auslösenden Investitionen die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in Österreich. Dies sehen wir Freiheitliche sehr positiv. (Beifall bei der FPÖ.)

Aufgrund der Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse gemäß den Kriterien der wich­tigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse steigt die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich in den mit der Halbleiterindustrie in Verbindung stehen­den Branchen, zum Beispiel in der Automobilindustrie.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetz wird das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ermächtigt werden, beim Detailbudget Innovation, Technologie­transfer der Untergliederung 33 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2021 bis 2023 in Höhe von maximal 56,25 Millionen Euro zu begründen. Für das Jahr 2020 wird die finanzielle Bedeckung in Höhe von 18,75 Millionen Euro durch das BFG 2020 sicherge­stellt.

Der Zeitpunkt für die interne Evaluierung wird 2025 sein. Dabei soll auf Basis erster Daten der begünstigten Unternehmen – Grundlage werden unter anderem die jeweiligen Geschäftsberichte sein – geprüft werden, dass die Vorbelastung zu einer erfolgreichen Umsetzung der beschriebenen Richtlinien und somit der Förderung relevanter Projekte im Bereich Mikroelektronik geführt hat.

Wir Freiheitlichen werden gegen den Beschluss dieses Bundesgesetzes des Nationalra­tes vom 17. November keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der FPÖ.)

14.19

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mar­co Schreuder zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen das Wort.