Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Aus gegebenem Anlass ersuche ich, in Bezug auf die Redezeiten die geübten Usancen zu respektieren.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zu den Abstimmungen, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgen.
Ich ersuche, die Plätze einzunehmen, und darf zur Kenntnis bringen, dass der Herr Stimmenzähler (allgemeine Heiterkeit – Bundesrat Steiner: Der Stimmenzähler?!), also der Herr Schriftführer, und der Vorsitzende selbst von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen werden.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplattformen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird.
Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Bundesrat Raggl erhebt sich von seinem Platz.) – Ich weise darauf hin, dass das Stimmrecht nur vom Platz aus wahrgenommen werden kann. Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.