Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Aus gegebenem Anlass ersuche ich, in Be­zug auf die Redezeiten die geübten Usancen zu respektieren.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zu den Abstimmungen, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgen.

Ich ersuche, die Plätze einzunehmen, und darf zur Kenntnis bringen, dass der Herr Stim­menzähler (allgemeine Heiterkeit – Bundesrat Steiner: Der Stimmenzähler?!), also der Herr Schriftführer, und der Vorsitzende selbst von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen werden.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. De­zember 2020 betreffend ein Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunikationsplatt­formen-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird.

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Bundesrat Raggl erhebt sich von seinem Platz.) – Ich weise darauf hin, dass das Stimmrecht nur vom Platz aus wahrgenommen werden kann. Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bun­desräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmen­mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.