Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Mag. Christian Buchmann: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkt 1:
Die Bundesräte Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt eine Anfrage, 3822/J-BR/2021, eingebracht wurde.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates ist bereits auf schriftlichem Wege erfolgt. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 28. Jänner 2021, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 26. Jänner 2021, 14 Uhr, vorgesehen.
Ich wünsche Ihnen: Bleiben Sie gesund!
Die Sitzung ist geschlossen.