BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 92

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Zuseher vor den Bildschirmen! Wir sind uns alle einig: Es braucht die Gemeinden, denn sie kümmern sich um uns, das ganze Leben lang. Sie fördern die Wirtschaft durch ihre Investitionen und schaffen dadurch Arbeitsplätze. Ich möchte wirklich ein großes Danke an die Gemeinden aussprechen und auch an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeis­ter, die hier sitzen und diese Arbeit leisten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte ein bisschen ausholen. Das mache ich aber gerne, um ein bisschen zu er­klären, vielleicht auch den ZuschauerInnen, wie sich die Gemeinden finanzieren und wo es ihnen aufgrund der Krise fehlt.

Die Abgaben der DienstgeberInnen, vor allem die Kommunalsteuer, aber auch die Wohnbauförderungen fehlen. Der andere Teil der Gemeindeeinnahmen setzt sich aus den Ertragsanteilen – das sind die Anteile am Steuerertrag des Bundes –, zusammen. Das waren im Normaljahr 2019 etwa 11 Milliarden Euro. Jetzt sind es 10 Prozent weni­ger, also 1 Milliarde Euro weniger.

Darüber hinaus sind die Gemeinden vom Entfall von Gebühren- und Mieten sowie von deren Stundungen betroffen. Die Gemeinden haben andererseits nur sehr bedingt die Möglichkeit, mehr Einnahmen zu generieren, können aber aufgrund der Daseinsvorsor­ge laufende Dienstleistungen nicht einstellen.

Das Spielbein, wenn auch nur mit kleinem Radius, sind die Investitionen. Dazu könnten sie zwar Darlehen aufnehmen, was aber haushaltär gerade jetzt schwierig ist und zudem oft eine Bonität fordert, die nicht immer gegeben ist.

Die Gemeinden führen eben gewissenhaft Haushalt und planen aufgrund der Krise vor­sichtig. Viele hielten sich daher mit Investitionen zurück. Genau deshalb, und weil die Gemeinden eben so wichtige Arbeit vor Ort leisten, möchte der Bund die coronabeding­ten Ausfälle so gut wie möglich ausgleichen.

Dafür wurden 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die sich aus zwei Paketen zu­sammensetzen: Das ist einerseits das Kommunalinvestitionspaket in Höhe von 1 Mil­liarde Euro, welches im Juni letzten Jahres beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um Zuschüsse von 50 Prozent für bestimmte Investitionen, von der Sanierung von Kindergärten bis hin zu Maßnahmen zur Energieeinsparung. Bis heute, also innerhalb eines halben Jahres – von den eineinhalb Jahren, in denen die Einreichung des Antra­ges möglich ist, nämlich bis Ende 2021 –, wurden bereits 350 Millionen Euro abgerufen. Es ist noch knapp ein Jahr Zeit, und viele Gemeinden planen, bis Ende 2021 einen An­trag auf Investitionskostenzuschuss zu stellen, was jetzt – ich erläutere es später – umso leichter wird.

Das zweite Paket ist das heute hoffentlich zu beschließende Gemeindepaket. Dieses umfasst weitere, aber diesmal zweckfreie 1,5 Milliarden Euro, welche automatisch und unbürokratisch mit den Ertragsanteilen ausgeschüttet werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Liquidität der Gemeinden zu erhöhen – und das ist der Punkt, der auch vorhin immer wieder angesprochen wurde.

Das Gemeindepaket umfasst nun folgende vier Maßnahmen: die Unterstützung der strukturschwachen Gemeinden mit 100 Millionen Euro, also insbesondere jene vor allem kleinen Gemeinden, in denen wenige Erwerbstätige wohnen, wenige Eigeneinnahmen bestehen und die Orte in erhöhtem Maß von Abwanderung betroffen sind.

Manche dieser strukturschwachen Gemeinden konnten Zuschüsse aus dem Investi­tionspaket in Anspruch nehmen, einige aber nicht, ihnen fehlte schlichtweg das Geld. Diesen Letzteren hilft besonders die Erhöhung des Strukturfonds, denn die fast Verdop­pelung der Auszahlung von 60 Millionen Euro auf 110 Millionen Euro für 2020 und 2021 erhöht signifikant die Chance, sich mit 50 Prozent an Investitionen zu beteiligen.

 


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