BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 93

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Nur zur Veranschaulichung: Diese 110 Millionen Euro bedeuten für die betroffenen strukturschwachen 1 100 Gemeinden durchschnittlich – und ich sage jetzt durchschnitt­lich, denn die Indikatoren sind andere – 100 000 Euro pro Gemeinde pro Jahr, für 2020 und 2021 also gesamt 200 000 Euro aus dem Strukturfonds. Gemeinsam mit dem 50-pro­zentigen Zuschuss aus dem Investitionspaket ergibt sich damit ein Investitionspotenzial von 400 000 Euro für beide Jahre. Das ist eine treffsichere Bedarfszuweisung, eine Er­höhung der Liquidität für mehr als 1 100 Gemeinden.

Die zweite Maßnahme des Gemeindepakets ist die Erhöhung der Ertragsanteile um 400 Millionen Euro. Wir haben es vorhin schon gesagt, ich möchte darauf jetzt nicht wei­ter eingehen, es kommt dann später noch.

Die dritte Maßnahme sind die Sondervorschüsse in Höhe von 1 Milliarde Euro. Das wird zwar von der Opposition kritisiert, aber auch diese Sondervorschüsse, und das ist immer der wichtige Punkt, erhöhen die Liquidität der Gemeinden. (Bundesrat Steiner: ... sind von den Bürgermeistern!) Sie werden automatisch mit den Ertragsanteilen ausbezahlt. Es handelt sich dabei nicht um herkömmliche Darlehen, sondern um – natürlich zinsen­lose – Vorschüsse. (Bundesrat Schennach: ... zurückzahlen!)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass durch diese Sondervorschüsse – wir haben es im Ausschuss gehört – die Bonität der Gemeinden, die oft bei Darlehensanträgen geprüft wird, nicht angetastet wird. Das Finanzministerium rechnet damit, dass sich die Wirt­schaft mit 2023 wieder erholt.

Der Ausgleich – das ist auch wiederum wichtig: das ist keine Zurückzahlung, sondern ein Ausgleich – der Vorschüsse mit den zu erhaltenden Ertragsanteilen erfolgt erst dann, wenn die Steuereinnahmen tatsächlich gestiegen sind. Erst bei der Erhöhung der Er­tragsanteile um circa 2 Prozent zum Vorjahr werden die gewährten Vorschüsse mit die­sem Mehr an Ertragsanteilen ausgeglichen. (Zwischenruf des Bundesrates Appé.)

Das bedeutet auf der einen Seite  und das ist eben genau das Wichtige , dass durch das Wissen um die Zuschüsse, um diese Erhöhung der Liquidität, immer gemeinsam gedacht mit dem Investitionspaket, also der Möglichkeit, 50 Prozent an Investitionen noch dazuzuholen, Investitionen gut geplant werden können. Auf der anderen Seite be­deutet das, dass nicht die Gemeinden das Darlehen aufnehmen müssen, um liquide zu sein, sondern der Bund das Ausfallsrisiko trägt.

Die vierte Maßnahme ist das von den NEOS vorgeschlagene Monitoring. Ich sehe es als weitere Maßnahme an, da mit der Evaluierung der Investitionstätigkeit sowie der Schul­den der Gemeinden aufgezeigt werden kann, was investiert wurde und was nicht oder schwer investiert werden konnte. Das ist wichtig, um entsprechend darauf reagieren und eventuell weitere Maßnahmen setzen zu können.

Alles in allem geben diese zwei Budgetmittelerhöhungen den Gemeinden mehr Luft, mehr Handlungsfähigkeit und mehr Planungssicherheit, um Daseinsvorsorge aufrechter­halten und investieren zu können. (Bundesrat Schennach: Ist das ernst gemeint?) Die Erhöhung der Ertragsanteile und die Erhöhung des Strukturfonds sowie die damit ein­hergehende Investitionsmöglichkeit in Verbindung mit dem Investitionspaket müssten den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, die auch hier sitzen, wichtig sein. Für ihre Arbeit haben wir Ihnen gedankt und für ihre weitere Arbeit möchte ich ihnen auch wei­terhin danken. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.37


Präsident Mag. Christian Buchmann: Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. – Bitte.


14.37.59

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke für die wie immer sehr angeregte Debatte im Bun­desrat, sie ist immer höchst spannend. Ich versuche, auf die einzelnen Redebeiträge


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