10.30
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Seit nun schon mehr als einem Jahr begleiten Homeoffice und Distancelearning unser tägliches Leben – ein Leben, das nicht nur von Einschränkungen, sondern auch von sozialer Distanz geprägt ist. Neben den Schülerinnen und Schülern sind es vor allem auch die Studierenden, die sehr unter dieser Situation leiden. All das, was das Studentenleben bisher ausgemacht hat, ist von heute auf morgen verschwunden: Es gibt so gut wie keine Lehrveranstaltungen vor Ort, keine tagelangen Bibliotheksbesuche, keine Lerngruppen, und auch der Spritzer im Schanigarten nach der bestandenen Prüfung bleibt aus. Das studentische Leben am Campus und der Austausch mit Gleichgesinnten sind quasi zum Erliegen gekommen.
Neben der fehlenden sozialen Komponente eines Studiums stehen die Studierenden nunmehr auch noch vor der Herausforderung, ihre Ausbildung überwiegend im Selbststudium durchführen zu müssen. Das wirkt sich auf so manchen belastend aus. Zudem mussten die Lehrenden wie die Lernenden zunächst die Hürde meistern, eine digitale Ausbildung zu organisieren, bereitzustellen und sinnvoll umzusetzen.
In den letzten zwei von Corona geprägten Semestern haben unser Hochschulsystem und unsere Studierenden jedoch trotz aller Widrigkeiten gezeigt, was in ihnen steckt. Es ist alles in allem zu keinem Leistungsabfall der Studierenden gekommen. Im Gegenteil: Im Schnitt wurden mehr Prüfungen und mehr ECTS absolviert und dadurch auch mehr Studienabschlüsse erreicht als in normalen Semestern. Zu diesem Kraftakt kann man allen Beteiligten nur gratulieren.
Doch es wird auch wieder eine Zeit nach Corona an den Unis kommen, und für diese müssen wir unsere Hochschulen mit dem nötigen Rüstzeug ausstatten. Die Novellen des Universitätsgesetzes und des Hochschülerschaftsgesetzes sind dazu ein wichtiger Schritt und werden unser Hochschulsystem fairer, flexibler und effektiver als zuvor arbeiten lassen.
Ich möchte nun auf ein paar geplante Änderungen näher eingehen. Die wohl meistdiskutierte Änderung ist die Einführung einer Mindestleistung in Höhe von 16 ECTS in den ersten zwei Jahren des Studiums. Durch diese Maßnahme soll die Anzahl an nicht prüfungsaktiven Studierenden reduziert und die Abschlussquote an den heimischen Universitäten erhöht werden. Das ist im Interesse der überwiegenden Zahl der Studierenden, aber auch im Interesse der Steuerzahler, die unser Bildungssystem schließlich finanzieren. In diesem Punkt muss ich Ihnen widersprechen, Frau Kollegin Grossmann von der SPÖ.
Lassen Sie mich den Vorschlag anhand einer Berechnung verdeutlichen: Die vorgeschriebene Mindeststudienleistung, um ein Bachelorstudium in Regelstudienzeit abschließen zu können, liegt bei 30 ECTS pro Semester. Wenn wir jetzt eine Milchmädchenrechnung zur geplanten Mindestleistung in der Höhe von 16 ECTS in zwei Jahren – das heißt 4 ECTS pro Semester – anstellen, dann würde das bedeuten, dass man für ein reguläres Bachelorstudium ganze 22 Jahre bräuchte. Auch wenn Beruf und Studium unter einen Hut gebracht werden müssen, erachte ich die mit dieser Gesetzesvorlage zu beschließenden 16 ECTS als Mindeststudienleistung innerhalb von vier Semestern als durchaus machbar und vertretbar.
Ein weiterer Punkt, den ich hervorheben möchte, ist die leichtere Anerkennung von Studienleistungen. Bisher war die Anrechnung von Prüfungen, die an einer anderen Universität absolviert wurden, oftmals ein Spießrutenlauf für die Studierenden. Auch klare Regeln zur Anrechenbarkeit von Praktika und außerschulischen Qualifikationen fehlten. Mithilfe der geplanten Novelle wird dieser bürokratische Dschungel, durch den sich die Studierenden bisher kämpfen mussten, ein bisschen lichter. Dies wird vor allem auch den Absolventinnen und Absolventen der berufsbildenden höheren Schulen Österreichs zugutekommen. Aber auch bereits Berufstätige, die sich auf dem zweiten Bildungsweg noch für ein Hochschulstudium entschieden haben, können durch diese Regelungen bereits erworbene Qualifikationen mitunter einfacher anrechnen lassen.
Besonders zu begrüßen ist die Änderung zu mehr Beratung und Unterstützung durch die Universität und die Pädagogische Hochschule. Hierbei soll es unter anderem Unterstützungsleistungen seitens der Universität geben, die die Studienplanung erheblich erleichtern und die Erreichbarkeit des Studienabschlusses innerhalb von sechs Semestern fördern sollen, was wiederum positiv auf die Studierenden zurückfällt. Die Tatsache, dass aktuell nur 6 Prozent der Bachelorstudierenden ihr Studium in der Regelstudienzeit von sechs Semestern abschließen, zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Eine weitere, besonders wichtige Regelung, die mit dieser Novelle umgesetzt werden soll, ist die bessere Planbarkeit des Studiums. Ab Inkrafttreten der Novelle wird es nämlich eine einheitliche Strukturierung der Semester und somit auch eine einheitliche Zulassungsfrist an allen österreichischen Hochschulen geben. Für die Studierenden noch viel wichtiger: Die Termine, die Art, der Ort und die Form von Lehrveranstaltungen und Prüfungen müssen bereits vor Semesterbeginn feststehen. Eine Abänderung solcher Daten kann nur mehr aus zwingenden Gründen erfolgen und die Studierenden sind unverzüglich zu informieren. Das bietet den Studierenden Planungssicherheit für das Semester und erleichtert so vor allem auch den berufstätigen Studierenden, Arbeit und Studium besser unter einen Hut zu bringen.
Weiters soll auch noch das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert werden. Es geht bei der Änderung um die Aufnahme von datenschutzrechtlichen Löschfristen und die Streichung von postalischen Übermittlungsfristen. Den Hauptpunkt der Novelle stellt aber die Neuregelung der pauschalierten Aufwandsentschädigung dar, und zwar für Studierendenvertreter. Die Ausübung der Funktion einer Studierendenvertreterin oder eines Studierendenvertreters ist ein Ehrenamt. Dies soll auch weiterhin so bleiben. Eingeführt wird aber die Bezeichnung Funktionsgebühr, wie diese auch bei anderen Selbstverwaltungskörperschaften vorgesehen ist. Aus Transparenzgründen soll eine Auflistung der beschlossenen Funktionsgebühren beziehungsweise der refundierten Aufwandsersätze eines Wirtschaftsjahres auf der Website der betreffenden Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft veröffentlicht werden. Dies soll gewährleisten, dass für alle Mitglieder ersichtlich ist, wofür ein Teil der von ihnen einbezahlten ÖH-Beiträge verwendet wird.
Alles in allem kann gesagt werden, dass diese Gesetzesnovellen eine Reihe von Neuerungen und Änderungen mit sich bringen, die den studentischen Alltag erleichtern werden und die Universitäten zukunftstauglich machen. Ich unterstütze aus all diesen Gründen die zu beschließenden Gesetzesvorlagen.
Ich bringe nun noch folgenden Antrag ein:
Antrag
der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen
zu TOP 2) Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden (662 d.B. und 705 d.B.)
in der 924. Sitzung des Bundesrates
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“
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Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl.)
10.39
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und weitere Gesetze geändert werden, 662 der Beilagen und 705 der Beilagen sowie 10600/BR der Beilagen, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte, Herr Bundesrat.