20.13
Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Die Veterinärrechtsnovelle legt fest, dass das neue Tiergesundheitsrecht der EU, welches im April, konkret am 21. April, in Kraft tritt, im Rahmen der bestehenden nationalen Gesetze zu vollziehen ist. Das betrifft den Vollzug im Rahmen des Tierseuchengesetzes, des Tiergesundheitsgesetzes und des Bienenseuchengesetzes. Das neue Tiergesundheitsrecht der EU hätte schon länger vorliegen sollen – die Kollegin hat es erwähnt –, um den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, ihre nationale Gesetzgebung rechtzeitig anzupassen. Allerdings kam es – auch pandemiebedingt – zu Verzögerungen. Es war daher der Wunsch vieler Mitgliedstaaten, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben, dem allerdings seitens der Europäischen Kommission nicht stattgegeben wurde.
Um eine Vollzugslücke zu vermeiden, soll mit diesem Gesetz vorerst nur festgelegt werden, dass die bestehenden Veterinärbehörden nun auch das neue EU-Tiergesundheitsrecht vollziehen dürfen. Es ist weiterhin geplant, im Laufe des heurigen Jahres das österreichische Tiergesundheitsgesetz anzupassen, um den Änderungen auch in der Struktur des EU-Rechts zu entsprechen. Wie gesagt, es geht hier vor allem um Regelungen zur Bekämpfung von Tierseuchen.
Tierseuchen werden oft auch durch Lebendtiertransporte weiterverbreitet, siehe zum Beispiel die afrikanische Schweinepest. Ein wichtiges Ziel ist daher, die Lebendtiertransporte möglichst kurz zu halten, am besten zum nächsten Schlachthof, noch besser ist die mobile Schlachtung. Bei der Nationalratssitzung letzte Woche am Donnerstag fand ein Entschließungsantrag betreffend Förderung und Ermöglichung der mobilen Schlachtung erfreulicherweise eine breite Zustimmung. Oberösterreich – ich glaube, Herr Minister, Sie waren da eigentlich im Vorfeld auch beteiligt – und die Steiermark waren hierzu Vorreiter, und nun kommt eine bundesweite Regelung.
Ich habe mir das persönlich angeschaut: in der Weststeiermark, wo sich mehrere Bäuerinnen und Bauern zusammengetan und ein mobiles System entwickelt haben – in diesem Fall ging es um Rinder –, und muss sagen, es lief wirklich ohne jeden Stress ab. Der Stier wurde an seinem gewohnten Futterplatz betäubt und war somit ohne jede Vorahnung keinerlei Stress ausgesetzt.
Die mobile Schlachtung war nicht nur eine jahrelange Forderung der grünen Bäuerinnen und Bauern, sondern auch eine zentrale Forderung des Tierschutzvolksbegehrens, das von mehr als 400 000 Menschen unterstützt wurde. Wir haben alle noch die entsetzlichen Bilder der beiden mit Rindern vollgestopften Schiffe im Kopf, die monatelang eine Odyssee im Mittelmeer hatten. Das Konzept der mobilen Schlachtung ist das Gegenkonzept dazu, und es freut mich sehr, dass es nun nach jahrelangem Einsatz unsererseits endlich verwirklicht wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.16
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Martin Preineder. – Bitte, Herr Bundesrat.