15.14
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Tierärztinnen und Tierärzte sind in vielen Lebensbereichen von großer Wichtigkeit. Sei es ganz klassisch in der Landwirtschaft, bei der Versorgung der Nutztiere, oder im Bereich der Haustiere: TierärztInnen sind uns ständig wichtige BegleiterInnen.
In den letzten Jahrzehnten hat der Berufsstand der TierärztInnen enorm an Wichtigkeit gewonnen. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass die Haustierhaltung gesellschaftlich einen enormen Stellenwert erlangt hat. Gerade wenn ein vierbeiniger Freund uns viele Jahre begleitet, mit uns im Haushalt lebt, ist es auch wichtig, dass die Tierärztinnen und Tierärzte dem Tierhalter mit Rat und Tat zur Seite stehen, und das passiert in Österreich seitens der TierärztInnen in allerprofessionellster Art und Weise.
An dieser Stelle erscheint es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass in Österreich die Veterinärmedizin im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern als Gesundheitsberuf eingestuft ist. Soweit ich mich erinnere, sind wir das einzige europäische Land, in anderen europäischen Ländern fallen Tierärzte nämlich in den Bereich der DienstleisterInnen.
Damit hängt es auch ein bisschen zusammen, dass wir heute eine Änderung im Gesetz durchführen müssen. Wir folgen damit den Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie sowie des EuGH-Erkenntnisses C-209/18.
Es ist wahrscheinlich auch wichtig, zu erwähnen, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Gemeinschaftspraxen gestiegen ist, und das hängt auch damit zusammen, dass viele Frauen als Tierärztinnen arbeiten. Um Beruf und Familie vereinbaren zu können ist es wichtig, sich zu Praxisgemeinschaften zusammenzuschließen.
Ich kenne eine Tierärztin in Wels, die eine mobile Tierärztin für Pferde ist. Sie berichtet oftmals von einer 60-Stunden-Woche, denn es geht ja nicht, dass sie, wenn jemand anruft und sagt: Mein Pferd hat eine Kolik!, nicht kommt, weil sie schon 40 Stunden gearbeitet hat. Es ist ja insbesondere bei den Tierärztinnen auch immer eine Mischung zwischen Beruf und Berufung: anstrengend genug für die Frauen, Hochachtung aber vor den Frauen, die sich auch um Großtiere kümmern.
Mit dieser Gesetzesänderung wollen – oder sollen – wir nun die neuen Formen von Tierärztegesellschaften verankern, es soll damit auch einem Fremdinvestor, Fachfremden möglich sein, sich an einer Praxis zu beteiligen.
Die Kollegin hat es schon angesprochen: 50 Prozent können in fachfremder Hand sein, nicht aber 51 Prozent, und das ist eine Pattsituation. – Das muss ja nicht sein, das können auch 5 oder 10 Prozent sein, auf keinen Fall aber mehr als 50 Prozent. Es liegt ja sowieso auch im allgemeinen Interesse – und ich glaube, da sind wir uns im Sinne des Gesundheitsschutzes einig –, die fachliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Tierärztinnen und Tierärzten in Tierarztgesellschaften sicherzustellen.
Was wir heute auch noch neu regeln werden, sind klare Hausapothekenregelungen und eine zeitgemäße Regelung der tierärztlichen Berufsausübung unter Einbeziehung von etwaigen Hilfspersonen. Diese Änderungen im Tierärztegesetz werden vonseiten der Tierärztekammer begrüßt. Ich habe ja für die Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt viele Tierärztinnen und Tierärzte im Vorfeld kontaktiert und mit dem Präsidenten der oberösterreichischen Tierärztekammer, der selber an den Verhandlungen sehr intensiv beteiligt gewesen ist, gesprochen. Unisono werden die Änderungen, die heute beschlossen werden sollen, begrüßt. Sie stellen für die Tierärztinnen und Tierärzte Verbesserungen dar.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Antrag
gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 5, Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein neues Tierärztegesetz erlassen und das Tierärztekammergesetz geändert wird, in der 925. Sitzung des Bundesrates
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“
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Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.19
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein neues Tierärztegesetz erlassen und das Tierärztekammergesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte, Frau Bundesrätin.